Schützenverein Esperke
Am Sonnabend den 14. Januar findet ab 20:00 Uhr die Jahreshauptversammlung im Schafstall statt. Eingeladen sind hierzu alle Mitglieder des Schützenvereins Esperke.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem Berichte des Vorstandes, Jahresrückblick, kleiner Imbiss, Kassenbericht, Vorstandswahlen, Verschiedenes. Um rege Teilnahme wird gebeten.
Gem. §12 der Vereinssatzung ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig, worauf ausdrücklich hingewiesen wird.
Weitere Infos unter
www.SV-Esperke.de
--TOP Wahlen:
Laut §12 der Vereinssatzung ist es auch möglich in Abwesenheit gewählt zu werden. Dazu ist aber eine schriftliche Willenserklärung des Kandidaten nötig. Wenn ein Mitglied also bereit ist einen dieser Posten zu übernehmen und sich zur Wahl zu stellen, aber an der Hauptversammlung nicht teilnehmen kann, haben wir hier einen Vordruck gestaltet um sich zu bewerben bzw. seine Willenserklärung abzugeben. Einfach ausfüllen und beim Vorstand oder der Schriftführerin abgeben. Man kann selbstverständlich auch mehrere Ämter ankreuzen wenn man sich für mehrere Ämter bewerben will.
§ 12
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
6) Eine Wahl in Abwesenheit bedarf der schriftlichen Willenserklärung.
Bürgerreporter:in:Jens IVI. aus Neustadt am Rübenberge |
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