Da wird man zum Hirsch! Naturfotograf drohen 5.000 EUR Bußgeld, weil er einen Geweihten abgelichtet hat
Ja, da kann man schon zum Hirsch werden! Und weil er einen solchen in einem Revier des Nachbarkreises fotografiert hat, soll ein Eschenburger Naturfotograf, wenn es ganz blöd (für ihn) läuft, 5.000 Euro Bußgeld zahlen. Da mag man sich schon mal ans Geweih packen.
Der Mann hatte ja eigentlich nichts Böses im Schilde geführt, im Gegensatz zu zwei Jägern, die ebenfalls auf den Geweihten angelegt hatten. Nur nicht mit der Kamera, sondern mit den Gewehren. Weil das stattliche Tier Lunte roch und davon trabte, waren die Nimrods ziemlich sauer. Auf den Fotografen, den sie dafür verantwortlich machten, die sicher geglaubte Beute in die Flucht geschlagen zu haben.
Der Delinquent hat nun Post von der Unteren Jagdbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein bekommen, in dem ihm die Sachbearbeiterin gehörig die Leviten liest und darlegt, dass er mit einem Verhalten gleich gegen mehrere Paragrafen des Bundes- und des Landesjagdgesetzes sowie des Bundeswaldgesetzes verstoßen habe.
Er hätte bei dem betreffenden Wild Ängste hervorgerufen. Aber die waren ja wohl berechtigt, wenn auch in anderer Hinsicht. Die eigentliche Gefahr ging ja von den Waidmännern aus, die, auf einem Hochsitz lauernd, längst auf das Tier angelegt hatten – aber dann nicht zum Schuss kamen. Dumm gelaufen. Der Vorwurf, mit dem das avisierte Bußgeld auch begründet wird: Er habe die Jäger bei der Ausübung der ausschließlich dem Schutze des Waldes (und seiner Bewohner) dienenden Jagd behindert. Also, man muss sich jetzt im Jura-Studium den Fliegenpilz-Sud nicht intravenös gespritzt haben, um darin keinen Widerspruch erkennen zu können.
Mehr über diese kuriose Behörden- und Waidmannsposse hier:
http://www.rotorman.de/halali-eschenburger-naturfo...
Ach ja, die Sachbearbeiterin, die den an den Fotografen gerichteten Brandbrief unterzeichnet hat, heißt Eva Warnke. Sie sitzt in Zimmer 12 der Siegener Kreisverwaltung in der Koblenzer Strasse in Siegen. Telefon-Durchwahl: 0271-333-2143. Ruf' doch mal an!
In Bayern war es - zumindest bis zum Ende der 60er Jahre - verboten, zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang den Wald zu betreten. Hatte was mit der Jagdausübung zu tun. Kann aus eigenem Erleben schildern, wie ich als Jugendlicher im Sommer morgens gegen 5.00 Uhr neben meinem Vater auf dem Hochsitz saß und es sich anhörte, als ob ein Wildasu sich dem Hochsitz auf einem Wildwechsel näherte.
Der Wildwechsel führte durch eine Fichtenschonung. Der Stecher an der Repetierbüchse mit dem Kaliber 8x64 - meiner Erinnerung nach eine Mauser - war bereits betätigt, als aus der Fichtenschonung keine Wildsau, sondern die weißen Hände eines Pilzsammlers auftauchten. Zum Glück für alle Beteiligten brach der Schuss nicht. Hätte für alle Beteiligten ziemlich blöd ausgehen können.