Ein Meisterwerk
Geburtstagkind Grundgesetz
70 Jahre alt - hi und da ein bisschen in die Tage gekommen, hi und da ein bisschen nachgebessert.
Im Großen und Ganzen aber noch gut zu gebrauchen . . .
Selbst die Funke - Mediengruppe Thüringen ist des Lobes voller Mund.
Der Chefredakteur der Thüringer Allgemeinen hebt besonders den Artikel 20 (3)
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden"
und den Artikel 28 (1)
"Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. . .".
hervor. Lesen Sie es . . .
Der Chefredakteur der Thüringer Landeszeitung legt besonderen Wert auf den Artikel 5 (1) des Grundgesetzes:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
und betont nochmals gerade diesen letzten Satz "Eine Zensur findet nicht statt."
Natürlich kommt auch der Cheffredakteur der Ostthüringer Zeitung zu Wort. Zu den Grundwerten des Grundgesetzes schreibt er:
"Die Wirklichkeit einer Unterwerfung unter die verfassungsrechtliche Werteordnung des Grundgesetzes bildet keine gelebte Realität. In der Praxis wird die Würde von Menschen zu häufig angetastet. . .
Das Grundgesetz also bitte nicht nur an den Feiertagen aus dem Bücherregal holen um es abzustauben. Es muss zum gelebten Alltag werden . . ."
Natürlich kamen auch weitere Vertreter der Funke-Mediengruppe zu Wort.
Leider vermisste ich einen Beitrag zum Grundgesetz von einem Chefredakteur eines in Thüringen weit verbreitetem Druckerzeugnis, dem 'Allgemeinen Anzeiger' und dem daran angeschlossenen Internetportal 'meinAnzeiger.de'.
Vielleicht liegt es daran, dass hier laut AGB eine Zensur, Löschung von Beiträgen sowie ein Ausschluss des Autors von der Möglichkeit Beiträge zu veröffentlichen - eine AGB die praktisch das Grundgesetz aushebelt.
Verankert in den AGB § 3 (3) Einstellen von Inhalten durch registrierte Nutzer: AA behält sich vor, einzelne Inhalte nach freiem Ermessen von der Veröffentlichung ganz oder in Teilen auszuschließen.
Mir persönlich sind einige Nutzer bekannt (einschließlich mir selbst), denen Beiträge gelöscht und als Autoren (zum Teil zeitweise) ausgeschlossen wurden.
In dieser Redaktion hat sich offensichtlich die Werteordnung des Grundgesetzes noch nicht herumgesprochen.
Ich denke im Namen aller betroffenen Nutzer zu sprechen:
Die Geschäftsleitung der Funke-Mediengruppe sollte mal der Redaktion des 'Allgemeinen Anzeiger' den Artikel 5 des Grundgesetzes näher bringen.
Bürgerreporter:in:e:Due aus Weimar (TH) |
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