Abschlussbericht Tagung des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Die Bundesrepublik wird zwar von der UN angemahnt, für Veränderung hinsichtlich der zwangsweisen Übernahme jede zumutbare Arbeit zu sorgen, kümmert sich aber in dieser Hinsicht nicht um Feststellungen und Auflagen durch den UN-Ausschuss.
Vielmehr wird weiterhin versucht, der noch arbeitenden Bevölkerung zu suggerieren, das Hartz- Empfänger alle zu faul zum Arbeiten sind. Versäumnisse, wie nicht befolgen der Meldeauflagen, fehlende Bewerbungsbemühungen oder die Weigerung, eine angebotene Stelle anzutreten, werden immer wieder gerne an die Öffentlichkeit gebracht, um den Menschen in Arbeit zu zeigen, um was für ein "Gesindel" es sich hier angeblich handelt. Dabei wird gerne verschwiegen, dass es sich nur um einen ganz kleinen Teil dieser Hilfebedürftigen handelt, die sich tatsächlich nicht, an die ohnehin schon fragwürdigen und eigentlich gegen das Grundgesetz verstoßenden Auflagen aus den Eingliederung Vereinbarungen, halten. Dass 95 % der Hartz4er die Auflagen der Jobcenter erfüllen wird in keinem der Berichte erwähnt. Hintergrund dieser Politik ist, die Menschen die derzeit für einen Hungerlohn arbeiten gehen, davon abzuhalten, ihre schlechtbezahlte Arbeit aufzugeben oder davon abzuhalten, für mehr Lohn zu kämpfen. Die eindeutige Botschaft ist doch, passt auf, so kann es Euch ergehen, das erwartet euch, wenn ihr nicht für wenig Lohn arbeiten geht. Wollt ihr auch stigmatisiert werden, als minderwertige Menschen im Hartz4 Bezug? Durch diesen von der Bundesrepublik ausgeübten Druck nach Unten, kann das niedrige Lohnniveau aufrechterhalten werden. Was kümmert da die Bundesregierung ein UN Ausschuss?

Abschlussbericht Tagung des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte:Tagung 20.Mai 2011(Auszug)

Nr. 19
"Der Ausschuss stellt mit Besorgnis fest, dass Regelungen des Vertragsstaates [Deutschland, DSB] im Rahmen der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe, einschließlich der Auflage für Empfänger von Arbeitslosengeld, jede zumutbare Arbeit‘ anzunehmen, was in der Praxis als nahezu ‚jede Arbeit‘ ausgelegt werden kann, und der Einsatz von Langzeitarbeitslosen für unbezahlte gemeinnützige Arbeit zu Verstößen gegen die Artikel 6 und 7 des Pakts führen kann. (Art. 6, 7 und 9)
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass seine Arbeitslosen-Unterstützungssysteme das Recht des Einzelnen, frei eine Beschäftigung seiner Wahl anzunehmen, sowie das Recht auf gerechtes Entgelt achten."

Nr. 21

"Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens zur Berechnung der Grundsicherung bestätigt hat, ist jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass dieses Verfahren den Leistungsempfängern keinen angemessenen Lebensstandard gewährleistet. Weiterhin ist der Ausschuss besorgt darüber, dass infolge der sehr geringen Höhe der Regelleistungen für Kinder annähernd 2,5 Millionen Kinder in dem Vertragsstaat unterhalb der Armutsgrenze bleiben. Ferner ist der Ausschuss besorgt darüber, dass der Steuerpflichtige Anteil der Renten 2005 auf 80 % angehoben wurde. (Art. 9, 10)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat nachdrücklich auf, die Methoden und Kriterien zur Bestimmung der Regelsätze zu überprüfen und die Tauglichkeit der Kriterien regelmäßig zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Regelsätze Leistungsempfängern einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Weiterhin fordert der Ausschuss den Vertragsstaat nachdrücklich auf, die Auswirkungen seiner verschiedenen Pläne der sozialen Sicherheit, einschließlich des Kinderbildungspakets von 2011, auf die Kinderarmut fortlaufend zu prüfen. Der Ausschuss empfiehlt außerdem dem Vertragsstaat, seinen Beschluss zur Anhebung des steuerpflichtigen Anteils der Renten zu überdenken.

In diesem Zusammenhang wiederholt der Ausschuss seine 2001 abgegebene Empfehlung, dafür Sorge zu tragen, dass die von dem Vertragsstaat durchgeführte Sozialreform nicht rückschrittlich die paktgestützten Rechte der Niedriglohngruppen und der benachteiligten und randständigen Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt, und verweist den Vertragsstaat auf seine Allgemeine Bemerkung Nr. 19 (2007) über das Recht auf soziale Sicherheit."

Nr. 24
"Der Ausschuss vermerkt mit Besorgnis, dass den Angaben des Vertragsstaates zufolge 13 Prozent der Bevölkerung des Vertragsstaates unterhalb der Armutsgrenze leben und 1,3 Millionen Menschen zwar wirtschaftlich aktiv sind, aber Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, da ihr Verdienst für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Der Ausschuss ist ferner besorgt darüber, dass ein solcher Stand der Armut in Anbetracht des umfassenden sozialen Sicherungssystems in dem Vertragsstaat möglicherweise auf eine unzureichende Leistungshöhe oder beschränkten Leistungszugang hindeutet. (Art. 11, 9)

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, ein umfassendes Armutsbekämpfungsprogramm anzunehmen und durchzuführen, das die Armutsaspekte berücksichtigt, die in den verschiedenen, von dem Vertragsstaat vorgenommenen Fachanalysen genannt werden. Der Ausschuss empfiehlt, im Rahmen dieser Strategien eine Überprüfung der Höhe der Sozialleistungen vorzunehmen.

Außerdem fordert der Ausschuss die Vertragspartei auf, die Menschenrechte in die Durchführung des Armutsbekämpfungsprogramms einzubeziehen und damit den benachteiligten und randständigen Gruppen besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss den Vertragsstaat auf seine Erklärung über Armut und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (2001)."

UN Bericht

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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