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Gerichtsurteile
Leserbrief zu: Täter von Freilassung offenbar überrascht (HAZ v. 19.02.10)

Wo leben wir eigentlich? In einer Bananenrepublik?
Cornelius A., ein Dreifachmörder, ist nach dem ersten Mord an seiner ersten Frau zu 7 1/2 !!! Jahren Gefängnis und nach dem Mord an seiner 2. Frau und deren fünfjährigen Sohn zu weiteren 15 Jahren Haft verurteilt worden. Weshalb werden solche Menschen nicht nach dem ersten Vergehen sofort zu Lebenslänglich mit automatischer Sicherungsverwahrung verurteilt?
Das Landgericht geht jetzt nach der Rekonstruktion des Urteils von 1994 von einem "Missverständnis" aus.
Ich bin sicher, viele Menschen haben wie ich für solche Urteile kein Verständnis. Aber dieses ist ja keinesfalls ein Einzelfall. Immer wieder bekommt man davon Kenntnis, dass erwischte Täter, wenn sie einen festen Wohnsitz nachweisen (z.B. Vergewaltiger) bis zu ihrer Verhandlung auf freien Fuß gesetzt werden.
Auch Polizeibeamte sind frustriert, wenn sie nach langen Recherchen Jemanden überführen, und dieser nicht sofort hinter Schloss und Riegel kommt, sondern oft sein Treiben weiterverfolgt, und auch nach wiederholten Straftaten nicht festgesetzt wird.
Ich habe selbst vor vielen Jahren erleben müssen, wie offenbares Recht gebeugt wurde, wobei es sich allerdings nicht um kriminelle Straftaten, sondern um verwaltungsrechtliche Rechtsbeugung handelte. (Also doch Straftaten?)
Wo leben wir: In einer Bananenrepublik?

Ich lasse mich überraschen, was ich auf diesen Beitrag zu lesen bekomme.

N.S. Ich bin politisch ungebunden, und kann mir deshalb eigene Gedanken machen, und ich bin der Redaktion von MyHeimat nicht unbekannt.

Leider habe ich, auch viele Jahre danach, keinen Kommentar dazu erhalten. War das Thema so uninteressant?

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