Schutzzone.

Auf unser Grundstück zu koten ist hier streng verboten!
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Auf unser Grundstück zu koten ist hier streng verboten!

Leider wird dieser Hinweis auf die Schutzzone nicht genügen. Ungeführte Hunde können das nicht respektieren.

Der Hund ist nicht das Übel, sondern der ungezogene Eigentümer oder Besitzer. Auch gibt es zu viele unwillige Leser, die diesen Hinweis auf die Schutzzone des Eigentümers beim Ausführen der Hunde wegen ihrer Bequemlichkeit missachten. 

Auf unser Grundstück zu koten ist hier streng verboten!
Hinweis auf eine Eigentümer-Schutzzone am Rand des Bürgersteigs. Kotverbot im Vorgarten: Auf unser Grundstück zu koten ist hier streng verboten!
Bürgerreporter:in:

Amadeus Degen aus Battenberg (Eder)

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