Auch ein Richter irrt.

In einem Gerichtsurteil vom Amtsgericht Steinfurt heißt es, Zitat: Ein Feuerlöscher
sei nicht Bestandteil der Heizungsanlage und sei zu deren Betrieb nicht erfor-
derlich. Hier irrt ein Richter. Er sollte bevor er solche Urteile fällt, einmal über
den Tellerrand schauen. Er hätte sich auch das Urteil vom Lanbdgericht Berlin ansehen sollen. Es gibt nicht nur das Bauordnungsrecht. Es gibt ferner auch die
gesetzlichen Brandvorschriften, sowie das Brandschutzgesetz. Diese sind erst
2012 und 2015 erheblich verschärft worden. Der Richter hätte nur Recht, wenn er sein Urteil auf Gasheizungen bezogen hätte. Hat er aber nicht, er hat es allgemein
bezogen, siehe Zitat. Wieso haben denn vieloe öffentliche Gebäude und Schulen
alle Feuerlöscher, weil sie zu viel Geld haben ? Denn nach dem Gesetz müssen sie es, wenn Ölheizungen vorhanden sind und es nicht müssten.
Es sind für alle Ölheizungen und Ölläger ab 1000 Liter, nämlich Feuerlöscher vor-
geschrieben. Hier achten auch die Versicherungen schon darauf, wenn ein Feuer-
löscher fehlt, wird gar nicht oder entsprechend nur ein Teil der Versicherungs-
summe bei einem Schaden bezahlt. Auch rein von den Sicherheitsvorschriften
wird nicht auf Feuerlöscher verzichtet.

Bürgerreporter:in:

Hans-Joachim Tilgner aus Barsinghausen

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