Haus & Grund Stammtisch – Informationen zu aktuellen Gerichtsurteilen und der Flüchtlingsproblematik
Bad Lauterberg. Eigentlich waren auf dem jüngsten Stammtisch von Haus & Grund Bad Lauterberg Informationen über die energetische Sanierung der Gebäudehülle mit diffusionsoffenen und ökologischen Holz-Faserdämmstoffplatten aus nachwachsenden Rohstoffen vorgesehen, jedoch sagten die vortragenden Firmen den Termin kurzfristig ab. Interessant wurde jedoch der Abend, da der Vereinsjustiziar Rechtsanwalt Andreas Körner über einige aktuelle Gerichtsurteile informierte.
Ein Mieter muss dem Vermieter Zugang zur Wohnung gewähren, wenn er den Innenanstrich der Fenster prüfen will. Dazu hatte der Vermieter verschiedene Besichtigungstermine vorgeschlagen, die jedoch allesamt abgelehnt wurden. Auch ein infolgedessen letzter gesetzter Termin wurde seitens der Mieter abgesagt. Begründet wurde dies per Fax mit einem unaufschiebbaren Arzttermin, welches jedoch nicht beim Vermieter angekommen sein soll. Daraufhin kündigte der Vermieter außerordentlich, da die Mieter ihrer Ansicht nach die Besichtigung der Fenster absichtlich vereitelten. Da die Mieter nun der Kündigung nicht Folge leisteten, klagten die Vermieter auf Räumung. Allerdings ohne Erfolg, so urteilte das Landgericht Berlin, zwar bewege sich das Verhalten der Mieter deutlich im Grenzbereich dessen, was eine Kündigung nach §573 Abs., 1 BGB zu rechtfertigen geeignet sei, jedoch belegt ein Faxprotokoll, dass vom Zugang der Absage beim Vermieter auszugehen sei.
Der Vermieter einer Wohnung, so Rechtsanwalt Andreas Körner zu einem Urteil des Landgericht Stuttgart, darf auch im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht einen mitvermieteten 17 Jahre alten Teppichboden nicht ohne Weiteres gegen den Willen des Mieters durch einen Laminatboden ersetzen. Er darf zwar den vorhandenen Teppich beseitigen und durch einen in Farbe, Art und Güte vergleichbaren Teppichboden ersetzen, der Austausch in Laminat würde jedoch eine wesentliche Abweichung vom bisherigen Zustand darstellen.
Verlangt der Vermieter eine Mieterhöhung, so ist bereits eine einzige Zahlung des Mieters als Zustimmung anzusehen. Das Amtsgericht Osnabrück, so der Vereinsjustiziar, hat sich damit der bisherigen Rechtsprechung angeschlossen. Es wäre ein widersprüchliches Verhalten gegenüber dem Vermieter, wenn er den Mieter zur Zustimmung und Zahlung der erhöhten Mieter auffordere, dieser dann vorbehaltlos die erhöhte Miete zahle und im Nachhinein vortrage, er habe nicht zugestimmt. Zumindest hätte er dann die geforderte Zahlung unter „Vorbehalt“ stellen müssen.
Zur aktuellen Flüchtlingswelle in Deutschland verwies der Bad Lauterberger Haus & Grund-Vereinsvorsitzende Eike Röger auf eine Pressemitteilung von Haus & Grund Deutschland vom 14. September, wonach die Bundesregierung klarstellte: „Private Haus-und Wohnungseigentümer sollen nicht gezwungen werden, Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen“. Viele private Immobilieneigentümer vermieten bereits Wohnungen an Flüchtlinge. Dieses Engagement dürfe auch nicht erstickt werden, indem Zwangsmaßnahmen angedroht würden, so Kai Warnecke (Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland), vielmehr solle die Bundesregierung auf private Vermieter zugehen um nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Der Verband Haus & Grund mit rund 900.000 Mitgliedern ist der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs-und Grundeigentümer in Deutschland.
Ergänzend dazu merkten Röger und Körner an, dass stets die Flüchtlinge direkt Vertragspartner seien. Auch wenn das Geld für Miete von der Stadt/Landkreis gezahlt werde, so sind die Mietverträge mit den Flüchtlingen abzuschließen. Um eventuelle Schäden abzudecken, sind auch hier möglichst Kautionen zu vereinbaren.
Der nächste Stammtisch von Haus & Grund Bad Lauterberg findet am 2. Dezember, um 19 Uhr, im weihnachtlichen Rahmen, mit Vorstellung des Jahresprogrammes 2016 im Restaurant Jägerstuben statt.
Text und Fotos: Bernd Jackisch (Pressesprecher Haus & Grund Bad Lauterberg)
Bürgerreporter:in:Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz |
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