Statik
Abenteuerlicher Aufenthalt auf unter unter Balkonen
In der Nacht zu Sonntag stürzten fünf Frauen und vier Männer im Alter zwischen 21 und 24 Jahren bei einer Feier in die Tiefe. Bei dem Unglück verletzten sich neun Menschen, fünf von ihnen schwer. Die Ermittlungen zur Einsturzursache laufen weiterhin, ein Sachverständiger prüfe im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Statik.
Bei Renovierungsarbeiten an einem Altbau ist ein Mann unter der Balkonplatte seines Hauses begraben und tödlich verletzt worden. Der Betonbalkon war laut Polizei vom ersten Obergeschoss abgebrochen, nachdem der 53-Jährige eine Metallstütze mit dem Hammer zur Seite geschlagen hatte.
Vier Menschen stürzten in die Tiefe, als das Geländer eines Laubengangs in einem Mehrfamilienhaus abbrach. Nach Angaben der Polizei NRW überlebte ein 31-Jähriger den Sturz nicht. Drei weitere zogen sich schwere Verletzungen zu.
Das Geländer bricht weg, während man sich daran anlehnt. Genau das ist zwei jungen Männern passiert. Vom ersten Stock fallen sie auf den Boden und verletzen sich schwer. Einer der Männer liegt elf Tage im Koma und ist bis heute bewegungseingeschränkt. Vor dem Amtsgericht Hamburg ist der Prozess gegen zwei Vorstände einer Wohnungsbaugenossenschaft und einen Hausmeister gestartet. Der Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung, weil erforderliche Instandsetzungsarbeiten nicht ausgeführt worden sein sollen.
Ein vom Balkon abgestürzter Besucher eines seit 25 Jahren bestehenden Gebäudes beanspruchte Schadensersatz im Wege der Amtshaftung von der Baugenehmigungsbehörde. Diese hatte in den 80er Jahren den Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus genehmigt und abgenommen. In der Baugenehmigung war eine massive Balkonbrüstung aus Beton vorgesehen. Tatsächlich ausgeführt und von der beklagten Baugenehmigungsbehörde abgenommen wurde eine Brüstung aus Glas. Der Geschädigte hatte sich auf die Glasbrüstung gestützt, war in die Tiefe gestürzt und hatte sich schwer verletzt. Das zur Entscheidung angerufene Landgericht Bonn sprach dem Geschädigten Schadensersatz im Umfang von knapp 300.000,00 € zu. Dies deshalb weil die Baugenehmigungsbehörde bei der Bauabnahme dazu verpflichtet war, die Interessen der Nutzer, also auch und gerade der Besucher zu schützen und nur bei Fehlerfreiheit der Bausubstanz Schlussabnahme zu erteilen.
Die vorgenannte Fälle fanden allesamt in Deutschland statt. Wie viele Unfälle sind wohl dann in Europa passiert. Einige Fotos von baufälligen Exemplaren habe ich von meinen Reisen mitgebracht.
Bürgerreporter:in:Thomas Ruszkowski aus Essen |
3 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.