Schrittweise weg von Öl und Gas
Heizungstechnik: Über aktuelle und geplante Vorgaben und was das für Hausbesitzer bedeutet
Die Wärmewende ist ein zentraler Schlüsselbereich, um die Klimaschutzziele zu erreichen und die fossilen Energieimporte zu reduzieren. Aus diesem Grund plant die Bundesregierung schrittweise die Wärmeversorgung der Gebäude klimafreundlicher zu gestalten.
Was gilt derzeit für bestehende Heizungen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind und eine Nennleistung zwischen 4 kW und 400 kW haben, ausgetauscht werden müssen. Von dieser Regelung nicht betroffen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten sind von der Austauschpflicht befreit, insofern diese das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Bei einem nachträglichen Eigentümerwechsel muss die Heizung innerhalb einer Frist von zwei Jahren ausgetauscht werden.
Was ist für neue Heizungen ab 2024 geplant?
Aktuell plant die Bundesregierung, dass Heizungen, die ab dem Jahr 2024 installiert werden, zu 65 Prozent über erneuerbare Energien betrieben werden müssen. Dies betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass ab Januar 2024 keine reinen Öl- oder Gasheizungssysteme mehr installiert werden dürfen. Ein generelles Gasheizungsverbot, wie ursprünglich geplant, soll nicht realisiert werden. Ausschlaggebend für den Betrieb ist die 65-Prozent-Vorgabe. Diese kann unter anderem durch den Anschluss an ein Wärmenetz, den Einsatz einer Wärmepumpe, den Einbau einer Stromdirektheizung oder den Betrieb einer Biomassezentralheizung erfüllt werden. Auch die Installation einer Hybrid-Heizung, bei der die Grundlast zu mindestens 65 Prozent über erneuerbare Energien gedeckt wird, entspricht den geplanten Anforderungen. Beim Einsatz neuer Gasheizungen muss künftig vertraglich und über ein sicheres Nachweissystem der dauerhafte Bezug von mindestens 65 Prozent an grünen Gasen, wie Biogas, nachhaltigem Biomethan oder grünem Wasserstoff, nachgewiesen werden. Weitere Umsetzungsmöglichkeiten wurden vom Gesetzgeber bisher nicht genannt und müssen erst definiert werden.
Was gilt im Falle eines Heizungsausfalls?
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht bei einem Heizungsausfall vor, dass die 65-Prozent- Vorgabe erst drei Jahre nach dem Heizungstausch erfüllt werden muss. In der Übergangszeit kann vorübergehend eine Öl- oder Gasheizung genutzt werden.
Was wird Bürgerinnen und Bürgern empfohlen?
Hinsichtlich der geplanten Vorgaben und steigenden Kosten für fossile Energieträger empfiehlt es sich beim Heizungstausch schon jetzt auf erneuerbare Energien zu setzen. Dies entlastet auf lange Sicht nicht nur den Geldbeutel, sondern auch das Klima. Dabei bietet es sich vor der Umsetzung von Maßnahmen an, auf neutrale und kostenfreie Impulsberatungen zurückzugreifen, wie sie beispielsweise vom Landratsamt Augsburg angeboten werden. Text: Landratsamt Augsburg
Bürgerreporter:in:PR Redaktion |
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