Erneut Jahrgangsbester aus dem Landkreis Augsburg

Bild (v.l.n.r): Personalleiterin Claudia Ziegler, Andreas Kirchenbaur, Landrat Martin Sailer, Matthias Mertins sowie Matthias Handschigl, stellvertretender Personalratsvorsitzender, bei der Zeugnisübergabe.

(Bildquelle: Simone Graßler)
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Straßenwärter Matthias Mertins und Andreas Kirchenbaur

Wie bereits im vergangenen Jahr, stellt der Landkreis Augsburg auch 2019 wieder den jahrgangsbesten Straßenwärter. „Sie haben sich mit viel Ehrgeiz und Motivation auf Ihre Prüfungen vorbereitet. Herzlichen Glückwunsch zu Ihren tollen Resultaten“, beglückwünschte Landrat Martin Sailer Matthias Mertins und Andreas Kirchenbaur bei der feierlichen Zeugnisübergabe. Neben seinem Prüfungsergebnis erhielt Matthias Mertins als Jahrgangsbester in Bayern den „Goldenen Hammer“ als besondere Auszeichnung. Der gelernte Straßenbauer ist seit Oktober 2017 am Bauhof in Schwabmünchen beschäftigt und wird nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung auch weiterhin dort tätig sein. Gleiches gilt für Andreas Kirchenbaur, der nach seiner Ausbildung zum Maurer zunächst bei verschiedenen Firmen arbeitete, bevor er 2017 zum Landratsamt Augsburg wechselte.

Die Straßenwärterprüfung zählt als Ausbildung, bei der mit bestandener Prüfung der anerkannte Lehrberuf „Straßenwärter“ erworben wird. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem Bauhof eines Tiefbauamtes sowie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem verwandten Ausbildungsberuf.

Die Prüfung besteht letztlich aus einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil, wobei das Hauptgewicht auf dem praktischen Teil liegt. In diesem werden die Fachkenntnisse zum Unterhalt der Straßenkörper, Unterhalt der Nebenanlagen, Absperren und Beschildern von Arbeitsstellen, Arbeiten im Winterdienst sowie Anbringen, Aufstellen und Pflegen der Verkehrszeichen geprüft. Im schriftlichen Teil müssen Berichte zu vorgegebenen Unfall- beziehungsweise Schadenssituationen angefertigt werden sowie einige Fragen aus dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beantwortet werden.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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