Ein sehr interessantes Urteil des OLG Hamburg zur Presse- und Meinungsfreiheit

Zum Thema Kindesmissbrauch hat das hanseatische OLG Hamburg eine sehr interessante Entscheidung in Sachen Presse- und Meinungsfreiheit getroffen. Im Rechtsstreit mit der Diözese Regensburg wurde einer Berufung im vollen Umfang stattgegeben.
(Az 7U 38/11) Damit wurde ein erwirkter "kirchlicher Maulkorb" aufgehoben.

http://www.regensburg-digital.de/in-eigener-sache-kirchlicher-maulkorb-aufgehoben/18102011/

und der Kommentar zur "Aufklärung auf katholisch" dazu:

http://www.regensburg-digital.de/domspatzen-missbrauch/07032010/

Hier noch der Beitrag auf der Seite des Bayerischen Rundfunks zu diesem Fall

http://www.br-online.de/aktuell/kirche-justiz-missbrauch-ID1294666140909.xml

Bürgerreporter:in:

H. K. aus Augsburg

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