Kreisbrandratswahl im Landkreis Augsburg: Der Wahltermin und die Kandidaten stehen fest
Zwei Bewerber erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen
Für die zu wiederholende Kreisbrandratswahl im Landkreis Augsburg steht ein neuer Wahltermin fest: Am 26. Oktober 2022 werden die Kommandanten der Kreisfeuerwehren entscheiden, wer die Nachfolge des langjährigen Kreisbrandrats Alfred Zinsmeister im Augsburger Land antreten soll. Insgesamt haben sich vier Personen um das Ehrenamt beworben – zwei der Bewerber erfüllen die fachlichen Qualifikationen, die gesetzlich vorausgesetzt werden. Den geltenden Vorschriften zufolge, die das Bayerische Innenministerium auf Anfrage des Landratsamts bestätigte, müssen alle Kandidaten die entsprechenden Lehrgänge vor der Wahl absolviert haben. Bei zwei Bewerbern war dies nicht der Fall.
Mit den anderen beiden Bewerbern hat Landrat Martin Sailer, dem das alleinige Vorschlagsrecht für die zur Wahl stehenden Kandidaten zusteht, inzwischen intensive persönliche Gespräche geführt. Es handelt sich um Thomas Reichel, aktuell Kreisbrandinspektor und stellvertretender Kreisbrandrat, und Friedhelm Bechtel, derzeit im Einsatzleitdienst bei der Berufsfeuerwehr Augsburg. „Sowohl Herr Reichel als auch Herr Bechtel haben mich fachlich wie persönlich überzeugt. Ich kann mir mit beiden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen und werde daher unseren Kommandanten beide Bewerber als Kandidaten zur Wahl vorschlagen“, so der Landrat. Damit wolle er auch auf den Vorwurf aus den Reihen der Kommandanten reagieren, dass mit dem Vorschlag von nur einem Kandidaten – wie in der Vergangenheit immer üblich – keine wirkliche Wahlmöglichkeit bestehe. „Bei der bevorstehenden Wahl haben die Kommandanten im Landkreis Augsburg die Möglichkeit, sich zwischen zwei geeigneten Kandidaten zu entscheiden.“
Landrat: „Der nächste Kreisbrandrat muss ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickeln“
Dass beide Kandidaten in der Stadt Augsburg wohnen, steht dem Amt des Kreisbrandrats im Landkreis Augsburg nicht im Wege. Den Vorgaben entsprechend sollte der Amtsinhaber seinen Wohnsitz zwar in der Gebietskörperschaft, für die er tätig ist, haben. Diese Vorschrift soll jedoch lediglich gewährleisten, dass der Kreisbrandrat jeden Einsatzort innerhalt seines Zuständigkeitsbereichs im Bedarfsfall schnell erreichen kann. Aufgrund der geographischen Lage der Stadt Augsburg, die unmittelbar an die regionalen Hauptverkehrsachsen angebunden ist, können beide Bewerber dieser Anforderung Rechnung tragen. Auch in diesem grundsätzlichen Aspekt hat das Bayerische Innenministerium auf Nachfrage der Verwaltung seine Zustimmung erteilt. „Mein Hauptaugenmerk bei der Zulassung der beiden Kandidaten lag – neben ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Feuerwehrdienst – auf ihrem Bewusstsein, dass die zentrale Aufgabe des nächsten Kreisbrandrats darin bestehen wird, in den Landkreiswehren ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln“ erklärt Landrat Sailer. „Dieses Bewusstsein und der Wille ist nach meinem persönlichen Eindruck bei beiden Kandidaten genauso ausgeprägt wie die Erkenntnis, dass der Schlüssel dafür eine vertrauensvolle Kommunikation ist. Ich hoffe, dass unsere Kommandanten dem zukünftigen Kreisbrandrat ihr Vertrauen entgegenbringen werden und wir uns gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft widmen. Wir müssen uns wieder mit voller Kraft dem Schutz unserer Bevölkerung zuwenden, der allen Feuerwehrleuten am Herzen liegt, statt uns mit Grabenkämpfen aufzuhalten“, appelliert der Landrat.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Augsburg aus Augsburg |
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