Ein Anruf genügt.... Teil III
Presse-und Meinungsfreiheit Teil III
Leider konnte mir bisher noch kein Mitarbeiter bei MYheimat mitteilen, wo der Grund für die Löschung meines Beitrages liegt. Eine Beschwerde kann ja wohl kein Grund für die Löschung eines Beitrages sein, wenn im Beitrag kein Name genannt wird, der das Persönlichkeisrecht eines Unbekannten verletzt?
Zudem kennt Herr Wolters scheinbar seine eigenen AGB's nicht?
Denn in diesen AGB's erklärt MYheimat:
2. Annahme der AGB und Registrierung
2.9 Der Nutzer ist für jegliche Aktivitäten, die unter seinem myheimat-Nutzerkonto vorgenommen werden, alleine verantwortlich (sowohl gegenüber myheimat als auch gegenüber Anderen).
3. Leistungsbeschreibung
3.2 Die auf den myheimat-Webseiten eingestellten Inhalte werden von myheimat grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von myheimat dar; myheimat distanziert sich deshalb ausdrücklich von den Inhalten, die von den myheimat-Mitgliedern auf den myheimat-Webseiten eingestellt werden.
7. Haftung des Nutzers
Der Nutzer ist für die vom ihm auf den myheimat-Webseiten eingestellten Inhalte allein verantwortlich. Der Nutzer stellt myheimat von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen myheimat aufgrund von durch den Nutzer eingestellten Inhalten geltend machen. Der Nutzer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der myheimat in diesen Fällen entsteht. Hierzu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.
In allen genannten Punkten erklärt MYheimat nicht für die Inhalte verantwortlich zu sein und ist somit frei von allen Rechtsfolgen.
Leider können weder Herr Wolters schriftlich noch Frau Brüning am Telefon erklären, wo denn der Fehler in meinem Beitrag liegt.
Da findet man eine einsame Mühle im Nirgendwo, die eine interessante Geschichte hat und der Besitzer, der mir völlig unbekannt ist, beschwert sich, dass über diese Mühle berichtet wird? Das kann eigentlich nur Satire sein, da es mein gutes Recht ist darüber meine Meinung zu sagen und zu schreiben. Auch ist nicht verboten Bilder ,von ausserhalb eines des Grundstücks aufzunehmen.
Geradezu lächerlich ist das Vorbringen von Frau Brüning, auf den Bildern würde ein Hund ohne Leine zu sehen sein, denn in Mecklenburg-Vorpommern bestehen Leinenpflicht!
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." (Art. 5, Abs. 1 GG)
Die Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit, wie sie der erste Satz des Artikels 5 beschreibt, ist ein Menschenrecht. Als solches steht sie auch in der "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten", die der Europarat 1950 entworfen hat, und wurde von da aus in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen.
Die Meinungsfreiheit hat eine doppelte Funktion: Einerseits dient sie jedem einzelnen Menschen, seine Persönlichkeit zu entwickeln. Gleichzeitig ermöglicht sie den Meinungsaustausch im Kontakt mit anderen Menschen. Dabei ist es unwichtig, ob die Meinung sinnvoll, interessant und wertvoll ist. Jeder darf zeigen, was er denkt - ob in Bildern, einem Text oder im Gespräch.
Die Pressefreiheit erlaubt jedem, journalistisch tätig zu sein und das zu tun, was dafür notwendig ist. Daher ist auch der Druck, die Verbreitung etc. von der Pressefreiheit geschützt. Der Staat darf keinen Einfluss darauf nehmen und muss vielmehr dafür sorgen, dass die Medien auch bestehen können. Wie für die Meinungs- gilt für die Pressefreiheit: Auch wenn ein Zeitungsartikel, ein Beitrag im Fernsehen o.ä. qualitativ fragwürdig ist, ist er doch erlaubt. Die Verfassung schützt ihn.
Das Zensurverbot
Jegliche Aktion, die die Medienfreiheit einschränken könnte, ist verboten. Daher darf eine Vorzensur nicht bestehen. Eine Nachzensur ist unter Umständen möglich, z.B. wenn ein Medienbeitrag jugendgefährdend ist.
MYheimat schränkt hier meine Meinungsfreiheit ein, in dem Sie meine Meinung ungerechtfertigt unterdrückt, obwohl sich MYheimat im Vorfeld ausdrücklich für nicht nicht verantwortlich erklärt und in den AGB's auf den Verfasser oder Autoren verweist.
Warum dann die Löschung. Jetzt finden sich schon 3 Admins von MYheimat auf meiner Seite, scheinbar stehe ich unter strenger Beobachtung?
Hallo Herr Höfs,
ich musste den Beitrag erneut in die Arbeitsmappe schieben, da Sie den alten Beitrag über die Mühle bitte komplett entfernen müssen. Beim Bild passt aber nun alles.Liebe Grüße
Andrew Wolters
Geht es so Herr Wolters ? -- MYHEIMAT in eigener Sache 2.Versuch
Zu meinem Beitrag vom 5.5.2017 (!!) erreichte mich folgende Mitteilung von MYheimat:
Hallo Norbert,
leider musste ich den Beitrag "Klüßer Mühle bei Kirch Jesar" aus dem Jahre 2017 löschen, da sich der Besitzer der "Klüßer Mühle" beschwert hat, da einige Fakten nicht mehr aktuell sind. Da auch so etwas das Persönlichkeitsrecht betrifft, haben wir entschieden, dass wir den Beitrag zu deinem Schutz vom Portal nehmen. Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne jederzeit an uns wenden. Ich wünsche dir trotzdem weiterhin viel Spaß auf myheimat und freuen uns über neue tolle Beiträge von dir. Liebe grüße Andrew
Hierzustelle ich fest, wie kann dieser Text die Persönlichkeitsrechte verletzen, wenn keine Person mit Namen im Text genannt wird? Zudem ist mir noch nicht einmal der Name des Besitzers bekannt. Auf den ganzen Bildern ist nicht ein einziger Mensch zu sehen !
Weiter gehts 2.Teil
Hallo Herr Höfs,
leider musste ich Ihren Beitrag über die Klüßer Mühle in die Arbeitsmappe schieben. Damit Sie den Beitrag veröffentlichen können, müssten Sie bitte das Bild und den ursprünglichen Beitrag, den sie eingebaut haben, entfernen. Die Passage und auch das Bild entsprechen nämlich eins zu eins dem Beitrag, den wir gelöscht haben. Wenn Sie das Bild und die Textpassage entfernt haben, können Sie den Beitrag gerne wieder veröffentlichen.
Liebe GrüßeAndrew Wolters
Leider konnte mir Herr Wolters trotz meiner Bitte immer noch nicht mitteilen, warum mein Beitrag denn nun gelöscht wurde.
Ich versuche mal den Text zu bereinigen, was mir natürlich schwer fällt, da ich nicht nachvollziehen kann wo der Fehler liegt ?
Mir wurde jetzt ja vorgeworfen, das der Text eins zu eins dem gelöschten Text entspricht so werde jetzt ein paar Passagen selber löschen oder kommentieren, damit er nicht mehr eins zu eins mit dem gelöschten Beitrag entspricht.
Das der Name Klüßer Mühle eigentlich genannt werden, müssen die Hinweisschilder in Kirch Jesar abgenommen werden?
Kirch Jesar: Klüßer Mühle | Verlassene Mühle in der Nähe zum Kirch Jesar.
Den Text der gegen keine Regeln verstößt musste ich löschen!
Auf Grund der Mitteilung und der Aufforderung mich mit diesem in Verbindung zu setzten, habe ich Herrn Wolters nun mehrmals angeschrieben. Eine Antwort, bis jetzt leider Fehlanzeige: Hier meine letztze Mitteilung an Herr Wolters:
Sehr geehrter Herr Wolters
Ich möchte mich wegen der Löschung meines Beitrages mit Herrn Dr. Huber in Verbindung setzten und möchte Sie bitten, mir aus dem unten beigefügten Text des Beitrages, die Passagen zu nennen, die das Persönlichkeitsrecht des Besitzers der Mühle verletzen bzw. benennen Sie mir die Fakten die vom Besitzern als nicht mehr zutreffende Fakten benannt wurden und dazu führten das der Beitrag gelöscht wurde.
Ich finde es ja lobenswert, wenn Sie diesen Beitrag zu meinem Schutz löschen, aber ich finde, die Presse- und Meinungsfreiheit ist auch ein hohes und schützenwertes Gut. Da ich im Besitz eines Presseausweises bin, was auch bei MYheimat klar ersichtlich ist, sollten Sie doch den Beschwerdeführer an den Verfasser des Beitrages verweisen. Ihre Vorgehensweise ist unangemessen, da Sie mir nicht einmal Gelegenheit bieten, mich zum Sachverhalt zu äußern, aber gleichzeitig, nicht nur meine, Presse- und Meinungsfreiheit einschränken. Ich sehe hier keinen Einzigen Grund, der eine Löschung erforderlich macht.
im Laufe des Tages habe ich dann bei Myheimat angerufen, und nachgefragt wo denn das Problem bei meinem Beitrag liegt? Hier wurde mir durch eine Frau Brüning mitgeteilt, es hätte jemand angerufen und sich beschwert. Dieser Herr wäre der Besitzer der Mühle...?
Auf die Frage, woher Sie denn wisse, das der Herr der Besitzer des Anwesens sein, sagte die Dame, er hätte es doch gesagt! Leider wollte mir Frau Brüning nicht mitteilen, wie denn der Besitzer der Mühle heisst.
Ich finde die Presse-und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert. Sicher ist auch das Persönlichkeitsrecht ein hohes Gut, aber wo Bitte schön, habe ich mit meinem Beitrag, das Persönlichkeitsrecht des Besitzers verletzt, wenn diese Person mir nicht bekannt ist und im Beitrag auch nicht genannt wird?
Hier sollte MYheimat nicht mit einer Löschung, ohne überhaupt Rücksprache mit dem Verfasser des Beitrages zu führen, reagieren. Denn auch MYheimat kann sich auf das Presse-und Meinungsfreiheitsgesetz berufen und wird von diesem geschützt.
Wenn sich nach einem Jahr Fakten (?) egal in welcher Form ändern, kann ich doch nicht verlangen, dass der Beitrag deswegen gelöscht wird.
Hier sollten die Macher von MYheimat in der Lage sein, den Beschwerdeführer in seine Schranken zu verweisen und wenigstens anbieten, dass sich dieser mit dem Verfasser des Beitrages in Verbindung setzen möchte.
So schafft man sich keine neuen Freunde und Mitstreiter bei MyHeimat für diese eigentlich sehr gute Plattform, um aus seiner Heimat zu berichten.
Also Herr Wolters, vielleicht schaffen Sie es mir wenigstens , auch aus Gründen der Höflichkeit mir gegenüber, zu Antworten? Das können Sie gerne hier öffentlich tun!
Meine 1. Mitteilung an Herr Wolters zur Löschung meines Beitrages
Sehr geehrter Herr Wolters
Ich frage mich ernsthaft warum ich das Persönlichkeitsrecht des Herrn ? verletzt haben sollte. Ich habe weder einen Namen des Besitzers genannt, den ich auch nicht kenne und auch sonst keine persönlichen Angaben bezüglich der Mühle der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Ich habe mich nicht auf dem Gelände befunden um die Bilder zu erstellen, noch anderweitig irgendwelche Regeln verletzt. Können Sie mir bitte erklären wo jetzt meine Bilder geblieben sind bzw. mein Beitrag geblieben ist. Definieren Sie bitte gelöscht !
Bitte teilen Sie mir den Beschwerdeführer mit, oder kann bei Ihnen jeder Anrufen und Sie löschen auf blauen Dunst, die Beiträge ihrer Mitglieder. Wie hat den der Beschwerdeführer Ihnen gegenüber dargelegt, das seine Rechte verletzt wurden? Sind Sie eigentlich auf die Idee gekommen, sich im Vorfeld einmal mit mir in Verbindung zu setzen, oder den Beschwerdeführer an mich zu verweisen? Erläutern Sie mir doch bitte einmal genau, inwieweit ich das Persönlichkeitsrecht der betreffenden Person verletzt haben sollte oder welche Fakten nicht stimmen?
Weil Fakten nicht mehr aktuell? Soll das ein Witz sein? Welche Fakten ?
Sie können doch den Beitrag nicht löschen, da weder der Namen des Eigentümers noch der Eigentümer in irgendeiner Form abgebildet ist und somit auch keine Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen Norbert Höfs
Bürgerreporter:in:Norbert Höfs aus Schwerin (MV) |
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