Nicht vergessen: LKW-Führerschein verlängern
Häufig versäumen Inhaber eines LKW-Führerscheins ihre Fahrerlaubnis verlängern zu lassen. Ohne Verlängerung der befristeten Führerscheinklassen dürfen die Fahrzeuge nicht mehr gefahren werden. Ist die befristete Führerscheinklasse abgelaufen, kann eine prüfungsfreie Erweiterung noch innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt muss erneut die theoretische und praktische Prüfung absolviert werden. Die Verlängerung der befristeten Fahrerlaubnis erfolgt für die Dauer von fünf Jahren. Der erforderliche Antrag sollte mit augenärztlicher und ärztlicher Bescheinigung sowie einem Lichtbild spätestens zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden.
Seit dem 01.01.1999 unterliegen LKW-Führerscheine einer Befristung. Fahrerlaubnisse der Klassen C und D, die nach dem 01.01.1999 erteilt wurden, sind grundsätzlich auf maximal fünf Jahre befristet.
Inhaber der alten Fahrerlaubnisklassen 2 oder 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen und bis zu 18,5 Tonnen führen dürfen, verlieren durch das neue Recht - auch ohne Umtausch des alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.
Nähere Informationen können der Internetseite des Landratsamtes Augsburg www.landkreis-augsburg.de entnommen beziehungsweise direkt bei der Fahrer-laubnisbehörde telefonisch unter der Telefonnummer 0821/3102 -701, -702, -704 erfragt werden.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Augsburg aus Augsburg |
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