Frist für Anträge auf Kostenerstattung bei der Schulwegbeförderung noch bis zum 31. Oktober
Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der notwendigen Beförderung. Dazu muss jedoch gewährleistet sein, dass die nachgewiesenen vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze von 395 Euro je Schuljahr übersteigen. Dies bedeutet, dass nur der die 395 Euro übersteigende Betrag erstattet wird.
Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage insbesondere der entsprechenden Fahrausweise; der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen. Der dafür notwendige Vordruck ist auch im Internet unter www.landkreis-augsburg.de / Formulare / Schülerbeförderung / Kostenerstattung verfügbar.
Später eingehende Anträge können nicht angenommen werden. Ansprechpartner ist Walter Falch unter der Telefonnummer 0821/3102-2396.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Augsburg aus Augsburg |
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