Unterhaltsvorschussleistungen ab 2017
In den letzten Tagen war der Presse, unter anderem auch der Augsburger Allgemeinen, zu entnehmen, dass der Bund beabsichtigt das Unterhaltsvorschussgesetz zu ändern.
So soll die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben werden. Gleichzeitig soll die Leistungsgewährung künftig bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres (bisher 12. Lebensjahr) möglich sein.
Eine endgültige Entscheidung wird allerdings erst Ende dieses Jahres erwartet. Noch offen ist derzeit auch, ob die geplanten Änderungen bereits zum
Januar oder erst zum Juli 2017 in Kraft treten werden.
Zuletzt gingen bei der Unterhaltsvorschussstelle des Landratsamtes Augsburg zahlreiche Anrufe anspruchsberechtigter Bürgerinnen und Bürger ein, die sich hinsichtlich der voraussichtlichen Änderungen und der damit verbundenen Antragsstellung informieren wollten. Da die Gesetzesänderung allerdings noch nicht endgültig beschlossen ist, können derzeit noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden. Von daher wird gebeten, von Anfragen abzusehen und auch Anträge nicht schon vorsorglich zu stellen.
Sobald die endgültige Gesetzesfassung vorliegt, wird das Landratsamt die Medien umgehend informieren.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen auch nicht verloren geht, wenn der Antrag erst im Laufe eines Monats gestellt wird.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Augsburg aus Augsburg |
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