Der Auftakt zum Thema Kontakte im Internet: Was ist eigentlich ein Lebensgefährte? - Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um als Lebensgefährte anerkannt zu werden?
Es gibt ja immer wieder einmal Situationen, in denen man sich ausweisen muss. Zum Beispiel als Angehöriger, der einen Patienten in der Klinik besucht oder Auskünfte erhalten möchte. Bei der Bank oder beim Telefonanbieter, oder bei Behörden.
Die heutige Gesellschaft unterscheidet ja inzwischen nicht mehr nach dem Status einer Frau. Früher gab es zum Beispiel für unverheiratete Frauen die Anrede "Fräulein".
Heute lässt es sich locker als Lebensgemeinschaft leben, ohne gleichzeitig an einem Wohnort gemeldet zu sein. Ein Trauschein ist also heute nicht mehr zwingend notwendig.
Meine Frage ist aber, darf man sich dann als Lebenspartner bei Behörden, Ämtern oder in Kliniken vorstellen wenn man nicht zusammen lebt?
Ist es zulässig, dass man sich als "Lebensgefährte" vorstellt ohne mit der Frau oder dem Mann Tisch und Bett zu teilen?
Und damit die Sache jetzt noch einen gewissen Reiz bekommt, wäre die Frage: "Was ist eigentlich wenn sich eine Internetbekanntschaft als Lebensgefährte am Telefon ausgibt um Informationen zu erlangen?
Wie erkennt man eigentlich, dass es sich um einen Lebensgefährten oder Lebensabschnittspartner handelt? Welche Kriterien sind zu erfüllen, um sich als Lebensgefährte vorstellen zu können?
Ich weiß, dass man sich in heutiger Zeit sogar Männer mieten kann um sich als Frau begleiten zu lassen. Formuliere ich jetzt mal ganz vorsichtig. Umgekehrt ist es natürlich nicht anders, aber das ist ja nun nicht unbedingt ein ganz neuer Trend, dass Frauen für alle Lebenslagen käuflich sind.
Ich verstehe durchaus, dass man sich aus Gründen des Unterhaltes lieber nicht mehr als Lebensgemeinschaft bei der Arge oder Grundsicherungssamt meldet. Das würde ja Kürzungen zur Folge haben. Da ist es schon günstig, dass zwei getrennte Anschriften vorhanden sind. Man muss ja nicht unbedingt unter der Meldeanschrift leben. In Zeiten des Mobilfunks ist man ja jederzeit telefonisch zu erreichen, für den Fall dass das Jobcenter zufällig einmal anruft.
Diese Fragestellung ist einmal der Auftakt zum Thema Partnerbörse und Internetkontakte über soziale Plattformen.
Abschließend ganz konkret die Frage: Ist es zulässig, dass sich eine Person als Lebensgefährte oder Lebensgefährtin vorstellt, um Informationen über einen Dritten zu erlangen.
Bürgerreporter:in:Kornelia Lück aus Zeitz |
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