Personalaustausch - was ist das ?
Fachkräftesicherung und eine Ergänzung zur Kurzarbeit oder betriebsbedingten Kündigungen.
Betriebe mit zeitlich begrenzten Personalüberhang / Personalbedarf, tauschen Ihre Mitarbeiter untereinander aus ! Personalbedarf und die Personalkosten können dadurch an die Auftragslage angepasst werden. Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen werden reduziert oder verhindert. Fachkräfte werden im Unternehmen gehalten.
Personalaustausch und Unternehmen:
Immer stärkere Auftragsschwankungen erfordern vom Unternehmer ein Höchstmaß an Flexibilität. Der Personalaustausch bietet dem Unternehmer die Möglichkeit, flexibler auf Auftragsanfragen reagieren zu können und bei Personalüberschüssen durch die Verleihung seiner Angestellten die Personalkosten zu senken.
Ziele des Personalaustausches:
Ziele sind die Beschäftigungserhaltung, Fachkräftesicherung und die Vermeidung von Kurzarbeit / betreibsbedingetn Kündigungen.
Gesetzlichen Bestimmungen (Auszug AÜG):
Alle Unternehmen mit einem Mitarbeiterbestand von weniger als 50 Mitarbeitern.
AÜG §1 (1) (2): Keiner Erlaubnis bedarf ein Arbeitgeber, wenn er zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, einen Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber bis zur Dauer von 12 Monaten überlässt. Die Überlassung muss der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden. Der Arbeitnehmer muss sein Einverständnis schriftlich bestätigen.
Bürgerreporter:in:Dirk Eickmeier aus Wunstorf |
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