Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit

Dirk Eickmeier (Inhaber, Betreiber von fkregional.de)
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Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit, was bedeutet das eigentlich ?

Ab Mai 2011 dürfen alle EU - Arbeitnehmer überall in der europäischen Union arbeiten. Etwa sieben Jahre hat u.a. die Bundesrepublik Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit eingeschränkt. Die Arbeitsmärkte der "alten" EU-Länder waren für die neuen Mitgliedsstaaten abgeschottet.

ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT - Hintergrund :
Die EU vergrößerte sich im Mai 2004 um Malta, Zypern und 8 osteuropäische Staaten. Die Arbeitnehmer dieser Staaten mussten aufgrund einer begrenzten Freizügigkeit, im Gegensatz von Waren und Geldströmen, noch warten. Diese Begrenzung, diese Frist läuft nun aus. Alle Beschäftigten aus Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen erhalten nun ab Mai 2011 Zugang zum gesamten europäischen Arbeitsmarkt. Die Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien werden spätestens ab Januar 2014 folgen.

DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT - Hintergrund :
Das bedeutet, Unternehmen dürfen in anderen EU Ländern Dienstleistungen anbieten und für diese Dienstleistung Beschäftigte entsenden. Diese "entsendeten" Arbeitnehmer, müssten dann nicht zwangsläufig nach den Richtlinien des Ziellandes, sondern können nach den Tarifen des Herkunftslandes entlohnt werden.
Mögliches Problem:
Unternehmen steht somit offen, bestimmteTätigkeiten an Subunternehmen aus Niedriglohnländern zu vergeben. Diese könnten ihre schlechter bezahlten Arbeitnehmer nach Deutschland schicken. Desweitern möglich, ...sie gründen selbst in einem Niedriglohnland eine Firma (wo die durchschnittlichen Arbeitskosten viel niedriger als in Deutschland sind) und beauftragten diese mit einer Dienstleistung. Eine vergleichbare Dienstleistung käme in Deutschland viel teurer.

Bürgerreporter:in:

Dirk Eickmeier aus Wunstorf

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