Asbest-Gefahr für LUTHE abwenden!
(Name)................................... (Datum)................................
(Anschrift).................................
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Herrn Regionspräsident
Hauke Jagau
Haus der Region
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Sanierung der Fulgurit-Halde in Wunstorf-Luthe
hier: Nichtzustimmung zum Stilllegungs- und Sanierungsvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte Dritter eingreift, erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt. Bei dem zwischen der Region Hannover und der Eichriede-Projekt GmbH geschlossenen Stilllegungs- und Sanierungsvertrag (in der Fassung der Beschlussdrucksache Nr. II 373/2008) handelt es sich zweifelsfrei um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne vorgenannter Norm. Da dieser in mein Grundrecht auf Schutz der Gesundheit, Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes, eingreift, bedarf der Vertrag auch meiner Zustimmung, um wirksam zu sein. Diese Zustimmung erteile ich nicht, sodass der Vertrag unwirksam ist.
Im übrigen verweise ich auf den Musterwiderspruch in myheimat.de
(http://www.myheimat.de/wunstorf/?page=user%2Frecom...)
Mit freundlichem Gruß
…................................
(Unterschrift)
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Wichtig:
Bitte das ausgefüllte Schreiben senden an:
Karl-Heinz Tute
Feldend 10
31558 Hagenburg
oder
bei einem Versammlungstermin in Luthe abgeben (wird noch bekannt gegeben).
Die Einwendungen soll gesammelt übergeben werden, sie könnten sonst auf dem Postweg oder innerhalb der Regionsverwaltung verloren gehen!
Bürgerreporter:in:Luther Asbestwächter aus Wunstorf |
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