Kinder stören Jagdinteressen
Wörthsee – Nun hat das Landgericht München bestätigt, dass Jagdinteressen in Wörthsee Vorrang vorm heimischen Waldkindergarten haben. Den Kindern und Erziehern ist bei Androhung eines Bußgelds in Höhe von 50000 Euro untersagt, dreizehn im Wald gelegene Parzellen zu betreten. Wie berichtet, hat die VR-Bank in Wörthsee den Eltern des Waldkindergartens pacht-frei ein Grundstück zur Verfügung gestellt und die Aufstellung eines Bauwagens genehmigt. Dagegen klagte Jagdpächter. Vor Gericht führte er...