Der denkmalgeschützte Friedhof der Hansestadt Wismar
Zu einer Begegnung mit stadtgeschichtlichen und historischen Ereignissen führt eine Besichtigung des parkartig gestalteten Friedhofs der Hansestadt Wismar. Der denkmalgeschützte Friedhof, der 1831 eingerichtet wurde, ist mit seinen wertvollen Grabdenkmalen und -skulpturen sowie mit seinem alten Baumbestand aus rund zwei Jahrhunderten immer noch ein Bestattungsplatz.
Das rasche Anwachsen der Stadt im 19. Jahrhundert erforderte seinerzeit eine Ausweitung der Friedhofsfläche, so dass es heute zwei Friedhofsteile an der Schweriner Straße gibt. Anfang 1900 wurde nochmals eine Erweiterung vorgenommen, und zwar auf dem Ostfriedhof in Richtung der Trauerhalle.
Der gesamte Trauerhallenkomplex entstand in den 1930er und 1940er Jahren. Eine Zufahrt zur Trauerhalle wurde in den 1960er Jahren angelegt. 1986 gelang es dem damaligen Amt für Denkmalschutz, dass die gesamte Friedhofsanlage in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Nach der politischen Wende 1989/1990 wurden die Bemühungen um die Erhaltung des Friedhofskulturgutes fortgesetzt.
Dr. Rosemarie Wilcken, Wismarer Bürgermeisterin von 1990 bis 2010, gab zu bedenken: „Friedhöfe sind nicht nur Orte der Totenehrung, sondern auch immer Gedenkstätten, die die Erinnerung an die Verstorbenen wach halten und die Vergänglichkeit des Lebens aufzeigen.“ Nach ihren Worten könne ein Grabmal mit seiner Inschrift über Jahre und Jahrzehnte hinaus Auskunft über das Leben eines Menschen geben und das Andenken erhalten. „Die Erinnerungen können trösten und Mut machen, das eigene Leben wieder kraftvoller zu bestehen.“
Bürgerreporter:in:Helmut Kuzina aus Wismar |
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