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Gefährliche Körperverletzung mittels Messer in Wismar

Fahndung nach dem Täter , sachdienliche Hinweise an die Polizei

Pressemitteilung

Nr.4490990 | 14.01.2020 | PP HRO | Polizeipräsidium Rostock
Wismar (ots) -

Am 13.01.2020 kam es gegen 20.11 Uhr in der Poeler Straße in Wismar
zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen einer derzeit
noch unbekannten männlichen Person und einem 27-jährigen Mann. Im
weiteren Verlauf fügte der Tatverdächtige dem Geschädigten mit einem
Messer mehrere Schnitt- bzw. Stichverletzungen an einem Arm zu.
Anwesende Zeugen versuchten zu schlichten, woraufhin diese von dem
Tatverdächtigen verbal attackiert wurden. Nach der Flucht des
Aggressors, konnte der Verletzte von den Zeugen bis zum Eintreffen
von Rettungskräften erst versorgt werden.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:

- ca. 170 cm groß
- ca. 18-20 Jahre alt
- trug einen sog. Dreitagebart
- bekleidet war der Mann mit einer schwarzen Jacke, schwarzer
Schirmmütze / Basecap, hellen Schuhen sowie einer silbernen
Halskette
- südländisches / arabisches Erscheinungsbild
- sprach gebrochen Deutsch

Nach dem Messerangriff entfernte sich der Tatverdächtige in Richtung
stadtauswärts und bog dann hinter dem Bahnübergang rechts ab. Sofort
eingeleitete Fahndungsmaßnahmen verliefen erfolglos.

Zeugen werden gebeten, sich persönlich oder fernmündlich im
Polizeihauptrevier Wismar unter der Rufnummer 03841/ 2030 zu melden.

Thomsen, Polizeihauptmeister
Polizeiinspektion Wismar
Polizeihauptrevier Wismar

Rückfragen zu den Bürozeiten:

Polizeipräsidium Rostock
Pressestelle
Yvonne Hanske Stefanie Busch
Telefon 1: 038208 888 2040
Telefon 2: 038208 888 2041

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2 Kommentare

Klischeebedienung.

Wie wäre es denn, einmal über die übegriffe sogen. rechter zu berichten ?
Ach, stimmt ja, das macht ja schon Ihre geliebte Schweriner Volkszeitung.

Sehr geehrter Herr Blume
Wenden Sie sich bitte mit ihrer Kritik an die Dienststelle des zuständigen Polizeireviers in Wismar. Ich bin nicht für die amtliche Formulierung der Pressemitteilung verantwortlich. Sie können gerne der Pressestelle der Polizei ihre politisch korrekte Formulierung unterbreiten. Zudem handelt es sich bei der Pressemeldung immer noch um einen Zeugenaufruf der Polizei.
MfG

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