Gut- oder Schlechtachter?
Da tötet ein Kerl im jungen Erwachsenenalter aus in Eifersucht begründeter Wut seine Freundin, nur weil diese ihn verlassen will. Allein aus diesem niederen Beweggrund heraus einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, hätte dem Täter bis vor nicht allzu langer Zeit in fast allen Kulturen der Völker den eigenen Tod eingebracht. Es kann nicht so falsch gewesen sein. Demzufolge kann die völlige Abschaffung der Todesstrafe auch nicht so richtig gewesen sein. Über die Gründe, die in vielen Ländern der Erde zur Abschaffung der Todesstrafe führten, könnte man nun mannigfach streiten. Das wäre aber müßig, denn es ist gegenwärtig Fakt und wird es wohl noch länger bleiben. Doch sollte bei solcherart niederen Verbrechen ein richterlich ausgesprochenes „Lebenslänglich“ auch lebenslang sein. Da dürfte der immer wieder angeführten „zweiten Chance“ kein Raum zuerkannt werden, denn die Opfer, die Getöteten, haben auch niemals eine „zweite Chance“ ihr geraubtes Leben zu leben.
Eine Novellierung unserer Strafgesetze in diesem Sinne würde unserer Gesellschaft nicht schaden, sondern im Gegenteil würde sie den jeweiligen Co-Opfern sehr wohl sehr viel mehr Frieden schenken.
Einzig das seit Jahrzehnten in unserer Gesellschaft wild wuchernde „Gutachterwesen“ würde zu einem wesentlichen Teil seiner Nahrungsquellen, seiner „Wirtspflanzen“ verlustiggehen.
Der Medienbericht über die erneute Täterschaft eines verurteilten Mörders schließt mit dem nichtssagend unsinnigen (oder auch vieldeutigen) Satz: „Er soll nun eine Strafe bekommen, die weiteres Morden unmöglich macht.“ Weiteres Morden unmöglich machen würde NUR die Todesstrafe und sonst gar nichts.
Hier nun darüber zu diskutieren, das hieße jedoch Eulen nach Athen zu tragen.
Was mich aktuell viel mehr umtreibt ist die Frage, wann das nächste positive aber absolut falsches Gutachten eines vermeintlichen Seelenkenners einem verurteilten Mörder einen neuerlichen Mord ermöglicht.
ewaldeden2014-05-17
Bürgerreporter:in:Ewald Eden aus Wilhelmshaven |
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