Ein paar Fragen an die Stadtverwalter

Offener Brief an die Stadtverwaltung Wilhelmshaven

Sperrgebiet Bohnenburger Reihe

Zitat: WZ – Ausgabe vom 31. August 2013

„Wohnen, wo andere Urlaub machen: Für die Bewohner der GPS-Einrichtung ‚Windrad Bohnenburg’ ist das Realität.
… und:
„Die Stadt hatte den Hof im Stadtnorden aufgekauft, um eine Erweiterung der Industrie im Stadtnorden zu ermöglichen.
Als Wohnhaus darf der Hof nicht mehr genutzt werden, als soziale Einrichtung schon“.
… und:
Neben den zwei Betreuergruppen mit möblierten Einzelzimmern für jedes betreute Kind sind in dem Gulfhaus zwei Betreuerwohnungen (….) sowie zwei Zimmer für Kurzzeitbetreuung entstanden.“

********************
Als ich mit dem Lesen des Berichtes zu Ende war, da war ich mit meinem Verstehenslatein auch am Ende.
Auf der einen Seite ist das Wohnen, in den in diesem Gebiet noch vorhandenen Gebäuden, wegen der Nähe zur petrochemischen Industrieansiedlung verboten – auf der anderen Seite ist es erlaubt, wenn es sich um Wohnnutzung durch Behinderte Menschen in der Regie gemeinnütziger Träger handelt, und wird amtlicherseits vom Wilhelmshavener Stadtbaurat Kottek noch bejubelt als gelungene Verbindung von Denkmalschutz und sozialer Nutzung.
Ich halte es eher für eine gelungene und einträgliche Verbindung von offenbarem gesetzlichem Widersinn mit dem Profitstreben gewisser Investoren.

Denn, Wohnen und Wohnen – wo ist da der Unterschied zwischen Menschen ohne jedwede Behinderung und Menschen mit einem wie auch immer gearteten Anderssein?
Bedürfen Menschen ohne irgendwelche Manko eines größeren Schutzes vor Belästigung, vor Belastung oder gar gesundheitlicher Gefährdung durch die industrielle Nähe mit all ihren Unwägbarkeiten, mit all ihren Gefahrenpotenzialen?
Und wenn es so gesehen wird, gründet es sich dann etwa darauf, dass bei eh schon Behinderten Mitbürgern ein bisschen mehr oder weniger Gefährdung bzw. Schädigung anders gewichtet wird, als bei Mitmenschen ohne Handicap, da sie ja sowieso schon geschädigt sind?
Auf ein bisschen mehr scheint es da denn ja offensichtlich nicht anzukommen. Zumal die durch eine eventuelle Gefährdung direkt Betroffenen sich selber nicht gegen eine solche Ungleichbehandlung verwahren (können).
Da wäre dann regelmäßig das Betreiben des Betreibers erforderlich.
Das wird nicht geschehen, denn welcher Investor, Träger, Betreiber oder Profiteur bringt schon seine eigenen Geldströme zum versiegen?

Auf diese Fragen hätte ich und sicher auch viele andere Mitbürger gerne eine öffentliche Antwort, Herr Kottek.

waldeden2013-08-31

Bürgerreporter:in:

Ewald Eden aus Wilhelmshaven

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