Hundesteuererhöhung

Endlich wird versucht, mittels Hundesteuer steuernd auf Hundebesitzer bzw. mögliche Hundebesitzer Einfluß zu nehmen um die Hundeflut und die damit einhergehende Verschmutzung und die von Hunden ausgehende Gefahr
etwas einzudämmen.
Es geht doch nicht an, daß man bestimmte Gegenden nur
noch im Zickzack durchqueren kann um nicht einen Hunde-
haufen platt zu treten.

Nach Jahrzehnten sehr niedriger Steuerhöhe
Stadt erwägt Anpassung der Hundesteuer
Jeder Hundebesitzer kennt sie: die Hundesteuer, die die Städte und Gemeinden für den lieben und treuen Vierbeiner erheben.
Eine einheitliche und genaue Höhe ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, weshalb diese Steuerart, die in die Kommunalkasse fließt und einen Finanzierungsbeitrag für den Kostenaufwand zur Sauberhaltung der öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen darstellen soll, von Kommune zu Kommune oft sehr unterschiedlich ausfallen kann.
In Unterschleißheim beträgt die Hundesteuer bisher für den ersten Hund günstige 31,- Euro (für jeden weiteren 51,- Euro), und liegt damit seit vielen Jahren sehr niedrig im Vergleich zu anderen Gemeinden. Oberschleißheim erhebt 55,- Euro, Dachau 50,- Euro und die Landeshauptstadt sogar 76,80 Euro für den jeweils ersten Hund.
In der letzten Sitzung im Dezember hat der Hauptausschuss dem Stadtrat empfohlen, nach nun langer Zeit eine vertretbare Anpassung und damit Erhöhung der Hundesteuer vorzunehmen. Damit soll einerseits u.a. auch ein - wenngleich relativ geringer - Beitrag zur Einnahmenerhöhung in der für 2009 vorherrschenden schwierigen Haushaltssituation geleistet, unter anderem aber auch eine nach Jahrzehnten notwendige Anpassung an die andernorts höheren Steuersätze vorgenommen werden.
Die Stadt plant nun -vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Stadtrates- eine moderate Anhebung der Jahressteuer von 31,- auf 50,- Euro für den ersten Hund, sowie von 51,- auf 100,- Euro für jeden weiteren Hund.
Die Erhöhung soll rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten, da sie nur den Zeitraum eines ganzen Jahres umfassen kann. Sobald die entsprechende Hundesteuersatzung geändert worden ist, wird sie öffentlich bekannt gemacht und ein neuer Steuerbescheid erlassen.
Damit wird der neue Steuerbetrag bereits zur nächsten Fälligkeit wirksam.
Die Stadt möchte die Hundebesitzer bereits schon jetzt rechtzeitig hiervon unterrichten und um Verständnis bitten.

Bürgerreporter:in:

Bambi Kitz aus Unterschleißheim

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