Mittagessen an Ganztagesschulen | Kinder | Politik
Auf Anregung des CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter wurde zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen und den Kommunalen Spitzenverbänden ein gemeinsames Konzept beschlossen, wonach bedürftige Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen an Ganztagsschulen und Grundschulen mit verlängerter Mittagsbetreuung unterstützt werden. „Ein gutes und ausgewogenes Mittagessen ist die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen in der Schule. Dass sich die Bayerische Staatsregierung dazu entschlossen hat, das Mittagessen für bedürftige Schüler zu bezuschussen ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Bildungschancen unserer Kinder“, so der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter.
Die Bayerische Staatsregierung wird zukünftig das Mittagessen an Ganztagesschulen und Grundschulen mit verlängerter Mittagsbetreuung bezuschussen. Obwohl es in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt, die Kosten für ein aushäusiges Mittagessen in Ganztagesschulen bei der Bemessung der für Kinder und Jugendliche geltenden Regelsätze im Rahmen von Sozialleistungen zu berücksichtigen, hat sich der Abgeordnete Sauter immer wieder dafür eingesetzt, dass der Freistaat Bayern zumindest übergangsweise diese Aufgabe übernimmt. „Dieser Zuständigkeitsstreit darf nicht auf dem Rücken von bedürftigen Kindern und Jugendlichen ausgetragen werden. Es kann nicht sein, dass in Bayern Kindern die Teilnahme an schulischen Ganztagesangeboten aus finanziellen Gründen verwehrt ist“, so Sauter.
Durch die freiwillige finanzielle Unterstützung des Freistaats und der Kommunen soll Kindern und Jugendlichen aus finanziell bedürftigen Familien die Teilnahme an der bestehenden Mittagsverpflegung in Ganztagesschulen des Primarbereichs und der Sekundarstufe I und Grundschulen mit verlängerter Mittagsbetreuung ermöglicht werden. Als bedürftig anzusehen sind in der Regel Kinder und Jugendliche, die selbst bzw. deren Erziehungsberechtigte Bezieher von SGB II-Leistungen bzw. von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder Bezieher von Kinderzuschlag oder Wohngeld sind oder sich in einem vergleichbaren finanziellen Engpass befinden. In die Förderung sollen ebenfalls Familien mit einbezogen werden, die knapp über der Einkommensgrenze liegen. Mit der Förderung soll vermieden werden, dass Eltern ihre Kinder nicht für die Ganztagesschule anmelden, weil sie sich die Kosten für das aushäusige Essen nicht leisten können. Für Kindergärten ist eine solche Bezuschussung nicht vorgesehen, da es in diesem Bereich keine Regelungslücke gibt, sondern die Kosten für ein eventuelles Mittagessen von der wirtschaftlichen Jugendhilfe übernommen werden müssen.
Die Förderung für die Kinder soll diskriminierungsfrei erfolgen und innerhalb der jeweiligen bestehenden Systeme der Mittagsverpflegung bürokratiearm umgesetzt werden. Aus diesem Grund wird eine pauschale Festbetragsförderung von 200 Euro je bedürftigem Kind und Schuljahr erfolgen. Die Schulen ermitteln dabei, welche Schüler nach den Förderkriterien des Freistaats bedürftig sind. Voraussetzung für eine Förderung durch den Freistaat ist zudem, dass die kommunalen Gebietskörperschaften einen entsprechenden Bedarf bejahen und die Mittagsverpflegung bedürftiger Ganztagesschülerinnen und –schüler mit mindestens dem gleichen Betrag wie der Freistaat bezuschussen. Eine Anpassung der Fördersumme an die tatsächliche Anzahl der in Anspruch genommenen Mittagessen oder den tatsächlichen Preis des Mittagessens wird nicht erfolgen, um eine Spitzabrechnung für jeden einzelnen Schüler zu vermeiden und den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten. Zuwendungsempfänger sind bei öffentlichen Schulen die Schulaufwandsträger, d.h. kreisangehörige und kreisfreie Gemeinden, Landkreise sowie bei Ersatzschulen der Landkreis bzw. die kreisfreie Gemeinde, in dem/der die Schule gelegen ist.
Die Förderung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
• Die geförderten Kinder und Jugendlichen sind bedürftig.
• Die Kinder und Jugendlichen erhalten die Leistung als Sachleistung.
• Die Kinder und Jugendlichen erhalten die Leistung diskriminierungsfrei, d.h. vor Ort werden praktikable Lösungen für ein Verfahren gefunden, wodurch die bedürftigen Kinder und Jugendlichen in der Schule für andere Schüler nicht erkennbar werden.
• Es erfolgt eine regelmäßige Mittagsverpflegung an den Tagen mit Ganztagsschulbetrieb.
• Der Schulaufwandsträger bzw. bei Ersatzschulen der Landkreis/die kreisfreie Gemeinde erbringt einen Eigenanteil von mindestens 200 Euro pro bedürftigem Schüler und Jahr.
• Ein evtl. überschießender Förderbetrag wird zweckgebunden zur Senkung des Mittagessenpreises verwandt.
Die Schulaufwandsträger müssen in ihrem Antrag lediglich die Gesamtzahl der bedürftigen Schüler mitteilen und bestätigen, dass der kommunale Eigenbetrag erbracht wird und die weiteren Fördervoraussetzungen vorliegen. Die Identifizierung der bedürftigen Kinder ist Aufgabe der Zuwendungsempfänger. Die Bewilligungsbehörden sind die Regierungen.
Diese Regelungen bedeutet auch für bedürftige Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern aus dem Landkreis Günzburg eine wichtige Erleichterung. So werden an der Maria-Theresia Volksschule Günzburg für vier, an der Hauptschule Krumbach für zwei, an der Hauptschule Ichenhausen sowie an der Hauptschule Thannhausen für jeweils eine Ganztagesklasse bereits Mittagessen angeboten. An der Grund- und Hauptschule Leipheim ist für das nächste Schuljahr die Einrichtung einer Ganztagesklasse geplant, so dass auch hier die Förderung des Mittagessens für bedürftige Schülerinnen und Schüler zum Tragen kommen könnte.
„Im Doppelhaushalt 2009/2010 wurden für die Bezuschussung des Mittagessens für bedürftige Schülerinnen und Schüler für das Jahr 2009 Mittel in Höhe von 2,35 Mio. Euro und für das Jahr 2010 in Höhe von 3,3 Mio. Euro veranschlagt. Ich werde mich intensiv dafür einsetzen, dass der Doppelhaushalt mit diesem auch so vom Bayerischen Landtag verabschiedet wird“, so Sauter.
Bürgerreporter:in:Stephan Schwarz aus Thannhausen |
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