Das System schlägt zurück:Schrumpfende Gewinne für Methangasinvestoren?

... wer legt diesen Dreckspatzen das Handwerk? ...
3Bilder

Betreiber von Methangasanlagen müssen sich ab 2012 warm anziehen. Eine neue Auflagenwelle rollt auf sie zu. Für bestehende und neue Anlagen sollen verschärfende Verordnungen in Kraft treten, teilte der Branchendienst "top agrar online" (www.topagrar.com) mit. Für die Anlagenbetreiber kommt die Verordnungsflut ganz sicher nicht gelegen. Jede Verordnung kostet Geld und ist geeignet, die Gewinnmargen drastisch zu reduzieren. Nachfolgend einige Beispiele von rechtlichen Vorgaben, die 2012 zur Umsetzung kommen oder für die das Gesetzgebungsverfahren beginnt:

Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) unterliegt Gülle, die für die Vergärung in Methangasanlagen eingesetzt werden soll, künftig dem Abfallrecht. Das Abfallrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Behandlung, den Transport und die Entsorgung sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln. Der Transport der Gülle sowie die Beseitigung der Gärreste werden nun ganz sicher nicht mehr so leicht handhabbar sein wie bisher.

Insbesondere ist zu begrüßen, dass der Nachweis einer Betreiberqualifikation gesetzlich verankert werden soll. Bislang war ein entsprechender Fachkundenachweis für den Anlagenbetrieb nicht gefordert. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass nicht jeder Betreiber einer Biogasanlage die nötigen Vorkenntnisse hat, solch einen Betrieb fachmännisch zu leiten und nötigenfalls auch in der Lage ist, sachkundig einzugreifen, wenn eine Betriebsstörung vorliegt.

Vor dem Hintergrund möglicher schwerer Störfälle in Biogasanlagen, will der Gesetzgeber auch hier schärfere Bestimmungen anwenden. Die Grundlage hierfür dürfte die Neubewertung der Gasvolumina des gesamten Betriebsbereichs sein, der nicht nur Fermenter, Nachgärer und Gärrestlager erfasst, sondern auch das gesamte Gassystem mit Verrohrungen, Pumpengehäusen und andere mit Gas beaufschlagte Komponenten.

Wie wichtig dieser Sicherheitsaspekt ist, hat nicht zuletzt die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Juni 2009 herausgeschält. Danach seien bei der Mehrzahl (ca.80%) aller nach §29a BImSchG geprüften Biogasanlagen bedeutsame Mängel festgestellt worden. Die häufigsten Schwachpunkte lagen im Bereich Gasexplosionsschutz und Auslegung der Komponenten.

So sollten schon heute die Volumina der Methangasfabrik am Schwarzer Koppelweg von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Es ist davon auszugehen, dass die Anlage auch ohne verschärfende Regelungen schon heute unter die Störfall-Verordnung fällt, deren Auflagen zum jetzigen Stand der Planungen mitnichten erfüllt werden dürften.

Auch im anlagenbezogenen Gewässerschutz soll es Verschärfungen geben, denn die Regelungen zu Übergangsbestimmungen für Bestandsanlagen und Biogasanlagen scheinen nicht mehr hinreichend zu sein. Denn es dürfte nicht im Sinne der Erfinder des Gewässerschutzes sein, das riesige Feldsilos wie am Schwarzer Koppelweg angelegt werden und problematische Verrottungssäfte ins Erdreich sickern und auf diese Weise die Hydrogeologie kontaminieren. Mit Blick auf die mit EU-Mitteln renaturierte Haller ist das ein Skandal.

Insgesamt gesehen werden sich Betreiber und Investoren von Methangasfabriken auf eine Auflagen- und Verordnungsflut einstellen müssen. Die landwirtschaftlichen Fachverbände haben sich bereits warm gelaufen. Die Parole heißt Schadensbegrenzung. Man will ja Geld verdienen. Das ist ja nichts Ungebührliches.

Aber es liegt im Interesse aller Bürger, dass nur noch solche Anlagen genehmigt werden, deren Antragsunterlagen vollständig und verbindlich sind und nicht, wie die Praxis zeigt, noch im Genehmigungsverfahren ständig geändert werden. Wir in Springe werden darauf achten.

Bürgerreporter:in:

Friedrich Schröder aus Springe

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

2 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.