Wie viele Quadratmeter persönlicher Lebensbereich sind in 58239 Schwerte / Hansestadt an der Ruhr menschenwürdig ?
Den Ruhr Nachrichten ( Ausgabe vom 31.10.2014 ) entnehme ich, dass das städtische Übergangsheim - " Zum großen Feld " - mit mindestens 40 Personen überbelegt ist. In diesem Zusammenhang gibt es ja auch einen Beschluss des Ausschuss JSA vom 20.11.2013. Dieser lautet laut Protokoll wörtlich : - " Bei der Belegung des Übergangsheim in Schwerte, Zum großen Feld, ist dafür Sorge zu tragen, dass für jeden Bewohner ( Asylbewerber ) im Übergangsheim mindestens neun Quadratmeter Lebensbereich zur Verfügung stehen müssen " - . Dieser Beschluss wurde am 20.11.2013 mit 7 Ja-Stimmen, 0 Nein - Stimmen und 7 Enthaltungen beschlossen.
Da jetzt die nasse, künftig wohl auch die kalte Jahreszeit beginnt und es früh dunkel wird, hält man sich nicht mehr so häufig draußen auf wie in den letzten Monaten. Was bedeuten neun Quadratmeter persönlicher Wohnraum ( ohne Gemeinschaftsflächen wie Küche, Duschen und Toiletten ) ? Sachlich festhalten muss man, es sind 3 x 3 Meter. Auf dieser Fläche steht dann auch das Bett, ein eventueller Schrank und die persönlichen Dinge wie Kleidung usw. usw. müssen auf dieser Fläche ebenfalls untergebracht werden. Was bleibt dann noch an persönlichem Lebensbereich ? Nicht unwichtig ist vielleicht, diese neun Quadratmeter haben die Menschen nicht für sich alleine, sondern teilen ein Zimmer mit anderen Personen und sollen in diesem Gemeinschaftszimmer dann ihre neun Quadratmeter persönlichen Lebensbereich haben. In der Vergangenheit stand auch in der Lokalpresse, dass sich 3 Asylbewerber ein Zimmer teilen mussten, die unterschiedlicher Konfession und Nationalität waren. Durch diese - " Enge " - sind für mich Auseinandersetzungen und Konflikte fast schon unvermeidbar.
In dem Protokoll des Ausschuss JSA ( Seite 9 ) vom 20.11.2014 heißt es wörtlich : - " Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg enthält folgende Nebenbestimmung " Die maximale Aufnahmekapazität wird auf 145 Personen festgesetzt ". Da die Gesamtfläche 1.023,56 qm beträgt, stehen einer Person somit 7 qm einschließlich Gemeinschaftsfläche zur Verfügung. In dem Gebäude befindet sich auch das Büro des Haushandwerkers, ferner ist dort die Spielstube untergebracht. Die belegbare Fläche reduziert sich somit auf 925,51 qm. Geht man von der von der Bezirksregierung festgelegten Belegung aus, könnten somit 132 Personen ( 925,51 qm : 7 ) in dem Haus untergebracht werden. Als sozialverträgliche Belegung wurde bereichsintern eine Unterbringung von 85 Personen festgelegt " - . Heißt 925,51 : 85 = ca. 11 qm einschließlich Gemeinschaftsfläche ( wie z. B. anteilig Küche, Dusche und Toilette ).
Bei diesem ganzen Zahlengewirr frage ich mich, wo bleibt da die Menschenwürde ? Ob das die Väter des Grundgesetz in Artikel 1 ( 1 ) mit Menschenwürde meinten ? Jetzt gibt es diesem Beschluss des Ausschuss JSA vom 20.11.2013 und der wird in diesem Monat dann 1 Jahr alt. Wer überprüft eigentlich ob der Beschluss von neun Quadratmeter persönlichem Lebensbereich ( ohne Gemeinschaftsflächen ) in dem städtischen Haus - " Zum großen Feld " - auch wirklich umgesetzt wurde, vor dem Hintergrund, dass das Haus angeblich mit 40 Personen überbelegt ist ? Aus der Vergangenheit weiß ich, die Stadtverwaltung hört nach meinem Empfinden nicht wirklich gerne Fragen zu städtischen Häusern. In einer Infoveranstaltung der Stadtverwaltung am 15.05.2012 fragte ein Bürger den Bürgermeister H. Böckelühr : Ob in dem damalig noch städtischen Haus Hörder Straße 48/50 in jüngerer Vergangenheit ein Wasserrohr geplatzt wäre ? Er beantwortete die Frage erst gar nicht, sondern fing mit Hausfriedensbruch usw. an. Der Bürger erklärte ihm dann, dass er das städtische Gebäude nicht betreten habe und auch nicht in Zusammenhang mit dem Verkehrsversuch Klusenweg Verkehrsschilder - " geklaut " - habe. Als er sich wieder beruhigt hatte, war auch ihm klar, dass man den nicht wirklich guten Zustand des damals noch städtischen Gebäude vom öffentlichen Bürgersteig aus sehen konnte. Entschuldigend für den Bürgermeister H. Böckelühr muss man vielleicht noch anfügen : Am 13.05.2012 gab es ja die Landtagswahlen in NRW und die CDU holte im Landesdurchschnitt in NRW 26,3 %. In Schwerte allerdings - " nur " - 21,1%. Vielleicht wirkte ja am 15.05.2012 noch der - " Schock " des Wahlergebnis vom 13.05.2012 nach ?
Zurück zum städtischen Haus - " Zum großen Feld " - in Schwerte. Vor dem Hintergrund, dass ein - " gesundes Misstrauen " - gegenüber der Stadtverwaltung in Schwerte nicht schaden kann, scheidet aus den vorstehend genannten Gründen eine Überprüfung durch Bürgerinnen und Bürger aus. Bleibt nach meiner Wahrnehmung nur eine Überprüfung durch die Kommunalpolitik. Nach meinen Informationen wurde das städtische Haus - " Zum großen Feld " - im Jahr 2013 ( vor dem erwähnten Beschluss ) von einer Fraktion ( damals gab es 6 Fraktionen im Rat der Stadt Schwerte ) besichtigt und es ergaben sich reichlich Fragen durch die Besichtigung, die dann Herr H. - G. Winkler am 20.11.2013 im Ausschuss JSA beantwortete.
Wenn ich mir nur theoretisch vorstelle, ich hätte die nächsten Wochen / Monate nur, wenn überhaupt, 9 Quadratmeter persönlichen Lebensbereich zur Verfügung, keine wirklich schönen Gedanken. Für mich persönlich gehört die zur Verfügung stehende Anzahl von Quadratmetern persönlicher Lebensbereich eindeutig mit zur Menschenwürde. Es ist mir leider in der Bundesrepublik Deutschland keine eindeutige gesetzliche Regelung bekannt, welche Anzahl von Quadratmeter persönlicher Lebensbereich menschenwürdig sein soll. Im Tierschutzbereich gibt es wohl gesetzliche Regelungen in Zusammenhang mit z. B. Käfiggrößen usw. usw., warum nicht auch bei der Mindestgröße des persönlichen Lebensbereich für Menschen ?
Eindeutig mit zur Menschenwürde gehört für mich auch der Schutz der Gesundheit von Menschen. Schon 2009 gab es in einem anderen städtischen Haus Feuchtigkeit in den Wänden. Das Haus ist in den sechziger Jahren erbaut und die Leitungen in den Wänden in entsprechendem Zustand. Laut Bild Nr. 2 - 4 ( aus dem Jahr 2009 ) musste komplett der Putz von den Wänden und die Leitungen erneuert werden. In einer anderen Wohnung in dem städtischen Haus kam die Feuchtigkeit aus der Wand auf der Tapete in Form von Flecken zum Vorschein ( Bilder Nr. 5 - 7 ebenfalls aus dem Jahr 2009 ). Der Gutachter vom Kreis Unna ( Gesundheitsamt ) schloss ein falsches - " Lüftverhalten " - der Bewohner aus. Er traute seinen Augen nicht, was ihm sein Messgerät an Feuchtigkeit in einer Wand anzeigte. Die Feuchtigkeit wird mittels des Messgerät in verschiedenen Tiefen des Putz und Mauerwerk gemessen. Auch da musste dann der Putz von der Wand und weil sich nach einigen Wochen wieder Flecken auf der Tapete bildeten, wurde der Vorgang wiederholt. Aktuell bilden sich seit Wochen in einem anderen Zimmer in der Wohnung Flecken auf der Decke ( Bild - Nr. 8 aus Oktober 2014 ). Da die Stadt Schwerte leider nicht reagiert, wird wohl leider wieder ein Gutachter erforderlich sein. In einer anderen Wohnung in diesem städtischen Haus schläft eine Bewohnerin seit Wochen/Monaten in einem Zimmer wo sich die Wand wie auf Bild - Nr. 9 präsentiert. Um nicht falsch verstanden zu werden, die Stadt Schwerte verlangt in diesem Haus pro Quadratmeter Wohnfläche ( warm und mit Nebenkosten ) seit 01.01.2014 14,36 Euro. Dieser muss auch von einigen Menschen im Haus von ihrem Einkommen monatlich entrichtet werden. Vor dem Hintergrund sollte man doch auch den Menschen zugestehen, dass sie sich Sorgen um ihre Gesundheit machen und die Stadt Schwerte als Hauseigentümer die Feuchtigkeit in der Wand/Decke beseitigt bzw. beseitigen lässt.
Abschließend, in Schwerte gibt es offensichtlich eine ganz - " besondere Art der Menschenwürde " - , die nach meinem Empfinden nicht wirklich den Menschen und seine Gesundheit im Mittelpunkt hat.
Bürgerreporter:in:axel ehwald aus Schwerte |
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