Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Die Gemeinde Schemmerhofen betreibt ein Kanalnetz, mit dem das Abwasser abgeleitet und der Kläranlage zugeführt wird. Entsorgt wird dabei neben dem häuslichen Schmutzwasser auch das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser. Grundlage für die Abrechnung der Abwassergebühren ist derzeit die dem Grundstück zugeleitete Frischwassermenge (sog. Frischwassermaßstab). Es wird dabei unterstellt, dass unter Berücksichtigung von gewissen Absetzungen genau so viel Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, wie Frischwasser verbraucht wird. Eine Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers und eine differenzierte
Gebührenbemessung erfolgte bisher nicht.

Rechtliche Situation
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Grundsatzurteil vom 11.03.2010 entschieden, dass eine getrennte (gesplittete) Abwassergebühr für das Schmutz- und Niederschlagswasser bei allen Kommunen in Baden-Württemberg einzuführen ist. Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr soll nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes die Gebührengerechtigkeit erhöhen und die Gebühr noch stärker an der Kostenverursachung festmachen.

Künftige Abwassergebühr
Deshalb muss künftig für das Schmutz- und das Niederschlagswasser eine getrennte Abwassergebühr erhoben werden. Die Abwassergebühr für das Schmutzwasser wird weiterhin nach dem Verbrauch des Frischwassers berechnet. Die Abwassergebühr für das Niederschlagswasser wird nach den bebauten und versiegelten Flächen auf dem jeweiligen Grundstück berechnet, die tatsächlich an die Kanalisation angeschlossen sind.

Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erhält die Gemeinde keine höheren Gebühreneinnahmen. Es findet lediglich eine Gebührenumverteilung nach dem Kostenverursachungsprinzip statt.

Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen
Zur Ermittlung der bebauten und versiegelten Flächen wurde bereits ein Ingenieurbüro beauftragt, das mit Hilfe einer Luftbildauswertung die versiegelten Flächen ermittelt. Im Laufe des Jahres 2011 erhält jeder Grundstückseigentümer einen Lageplan und einen Fragebogen mit den ermittelten Flächen zugeschickt. Innerhalb einer gewissen Frist besteht dann die Möglichkeit, die Angaben zu prüfen und ggf. mit dem Fragebogen zu korrigieren. Die Gemeinde wird die Bürger laufend über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr informieren. Während der Umstellungsphase ist eine Bürgerversammlung vorgesehen. Ebenso soll eine Telefon-Hotline sowie Bürgersprechstunden angeboten werden.

Auswirkungen der gesplitteten Abwassergebühr
Für jedes Grundstück kann es zu Gebührenverschiebungen zu Gunsten oder zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers kommen. Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, dass Grundstücke, die einen hohen Anteil an
versiegelter Fläche haben und relativ wenig Frischwasser beziehen, mehr bezahlen müssen, wenn das Niederschlagswasser tatsächlich in die Kanalisation eingeleitet wird. Mehrfamilienhäuser auf einem relativ kleinen Grundstück werden gebührenmäßig eher entlastet. Bei Ein- und Zweifamilienhäuser mit üblichen Grundstücksgrößen ist davon auszugehen,
dass es nur zu unerheblichen Mehrbelastungen/Entlastungen führen wird. Bei den vorstehenden Aussagen zur künftigen Gebührenentwicklung handelt es sich jedoch um eine unverbindliche Prognose. Die jeweilige Gebührenbelastung kann davon mehr oder weniger deutlich abweichen. Die Einschätzung dient lediglich dazu, den Grundstückseigentümern eine
Tendenz aufzuzeigen. Genaue Aussagen können von der Verwaltung erst getroffen werden, wenn die erforderlichen Daten ermittelt und ausgewertet wurden.

Abrechnung der Abwassergebühren 2010:
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist sehr arbeits- und zeitaufwendig und wird deshalb noch einige Monate in Anspruch nehmen. Im Hinblick darauf ist es leider nicht möglich, den gesplitteten Gebührenmaßstab bereits bei der Abrechnung der Abwassergebühren 2010 zu Grunde zu legen. Deshalb sind wir leider gezwungen, die Abwassergebühren noch nach dem Frischwassermaßstab abzurechnen. Die entsprechenden Gebührenbescheide werden in den nächsten Tagen zugestellt. Allen Gebührenpflichtigen wird
die Entscheidung überlassen, in der Überganszeit bis zum In-Kraft-Treten der neuen Satzung weiterhin eine Gebührenbemessung nach dem Frischwassermaßstab zu akzeptieren oder ob die Veranlagung nach dem künftigen gesplitteten Gebührenmaßstab erfolgen soll.

(1) Die Veranlagung auf Grundlage des Frischwasserbezuges wird akzeptiert. In diesem Falle ergibt sich für 2010 keine Änderung der Abwassergebühr und von den Grundstückeigentümern muss nichts weiter unternommen werden. Eine rückwirkende Abrechnung auf Grundlage der gesplitteten Abwassergebühr findet nicht statt.

(2) Die Veranlagung der Abwassergebühr 2010 soll bereits nach dem gesplitteten Gebührenmaßstab erfolgen. In diesem Falle stellen Sie bitte innerhalb der vierwöchigen Rechtsbehelfsfrist einen kurzen formlosen Antrag. Nach Beschlussfassung der neuen Satzung wird die Abwassergebühr rückwirkend für 2010 auf Grundlage des gesplitteten Gebührenmaßstabes abgerechnet. Gegenüber dem Frischwassermaßstab kann die Gebühr niedriger, aber auch höher ausfallen. Dies liegt im Risikobereich des jeweiligen
Gebührenschuldners.

Quelle: Mitteilungsblatt Schemmerhofen

Bürgerreporter:in:

Christian Heubaum aus Schemmerhofen

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