Allgemeinverfügung für die 2. Teilfreigabe des Geiseltalsees steht!
Ab heute greift die weitere Teilfreigabe am Geiseltalsee reell. Denn nun kann die südliche Seehälfte von Mücheln bis Frankleben weitestgehend genutzt werden. Dies nicht nur von Freizeitkapitänen, sondern erstmals auch von Anglern, Tauchern und Surfern. Der Saalekreis schaffte nun die Voraussetzung dazu, indem er die dafür nötige Allgemeinverfügung in Kraft setzte. Sie regelt, was erlaubt ist und was nicht. Zum Beispiel ist Kitesurfen weiterhin untersagt. Endlich kommt ein weiterer...