Bespuckt, belästigt, bedroht......

Ein Teil einer korrekten Pressemeldung könnte durchaus einen Teil der potentiellen Fahrgäste verunsichern...?
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  • Ein Teil einer korrekten Pressemeldung könnte durchaus einen Teil der potentiellen Fahrgäste verunsichern...?
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POL-HRO: Gruppe aggressiver junger Männer spuckt, belästigt, bedroht und nötigt andere Menschen

Hier finden Sie die ganze Pressemeldung der Polizei Rostock   POL-HRO: Gruppe aggressiver junger Männer spuckt, belästigt, bedroht und nötigt andere Menschen Einige bemerkenswerte Dinge an dieser Pressemeldung fallen mir auf. Diese Dinge die bemerkenswert sind, sind natürlich nur für mich bemerkenswert und stellen natürlich lediglich meine persönliche Meinung dar.

1. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung 

Warum gibt es die Pressemitteilung zum Geschehen am frühen Sonntag morgen vom 5.1.20 mittels Presseveröffentlichung erst am 7.1.2020? 

2.  Keine Angaben zur Identität ? 

Wie hält es die Polizei Rostock denn mit der Nennung der Identität? Vertritt die Polizei die Ansicht, wir verschweigen nicht die Identität der Täter , sondern wir nennen Sie nur nicht? 

Oder "Wir nennen die Nationalität nur dann, wenn es nötig ist und Sinn macht."? 

Aber es gibt eben Fälle in denen die Kenntnisse über Herkunft der Beteiligten oder der Täter doch helfen kann, um den Gesamtzusammenhang eine Straftat einzuordnen und zu verstehen. Sprich fahre lieber nicht mit Bus und Bahn wenn sich eine bestimmte Personengruppe in dieser aufhält oder die Absicht hat damit befördert zu werden.  

Da aus der Pressemeldung der Polizei klar ersichtlich ist dürfte in diesem Fall auch nicht der Jugendschutz greifen, da alle Beteiligten ja volljährig sind.    

Ich ich vertrete nun die Ansicht , dass wenn die Polizei die Identität der Straftäter nicht nennt, gibt dies erst recht Anlass zu Spekulationen. 

Um Facharbeiter die gerade von der Nachtschicht kamen, dürfte es sich am Sonntag morgen mit Sicherheit nicht gehandelt haben.  

Aber lesen Sie selbst: 

Nr.4484857 | 06.01.2020 | PP HRO | Polizeipräsidium Rostock
Rostock (ots) - Am Sonntag, den 5. Januar 2020, wartete in den frühen
Morgenstunden u. a. eine 5-köpfige Gruppe junger Männer (19, 2 x 20 und 22 Jahre
alte, einer unbekannt) auf dem Doberaner Platz auf den Bus. Diese verhielt sich
hier bereits sehr laut und sprach mehrere Frauen an. Gegen 05.30 Uhr bestiegen
diese Personengruppe und weitere Fahrgäste die Buslinie 2 und fuhren in Richtung
Hauptbahnhof Rostock. Nachdem die Gruppe dem Busfahrer einen Geldschein für die
Tickets entgegen hielt, wurde diese auf den Fahrkartenautomaten im Bus
verwiesen. Die Männer begaben sich nicht zum Automaten, sondern sprachen eine im
Bus sitzende Frau an. Die Frau wehrte die Männer mündlich ab und diese
reagierten ihr gegenüber verbal aggressiv und laut. Daraufhin spuckten die
Männer im Bus herum. Ein 33-jähriger Zeuge eilte ihr zur Hilfe.

Höhe Goetheplatz wurde der Bus durch den Fahrer gestoppt, um die Situation
zunächst zu klären. Dies gelang dem Busfahrer nicht. Er wurde von einem Mann aus
der Personengruppe heraus sehr aggressiv angeschrien, dass er mit dem Bus weiter
fahren soll. In der weiteren Folge begab er sich zurück zum Führerplatz,
betätigte den Notfallknopf und lenkte den Bus schließlich bis zum Hauptbahnhof.

Am Hauptbahnhof stiegen vier der fünf Männer aus und begaben sich zum
Bahnhofsgebäude. Ein 19-jähriger Mann von der Gruppe, die Frau und der Zeuge
blieben im Bus sitzen. Der 19-Jährige stieg erst nach Aufforderung eines
weiteren Mitarbeiters von der RSAG widerwillig aus.

Nunmehr bedrohten der 19- und 20-Jährige auf der Straße den Mitarbeiter der RSAG
mit erhobenen Fäusten und versuchten ihn anzuspucken. Der Mitarbeiter begab sich
daraufhin in seinen Kleinbus und verriegelte die Türen. Vier der fünf Männer
stellten sich anschließend vor das Fahrzeug, hinderten die Weiterfahrt, schlugen
gegen die Fensterscheiben und versuchten die Türen zu öffnen.

Bis zum Eintreffen der Polizei befand sich die Gruppe bei dem Kleinbus, wobei
sich eine der fünf Personen zuvor unbemerkt entfernt hatte. Die angetroffenen
Personen waren alkoholisiert. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen leistete der
19-Jährige aktiven Widerstand. Der 22-Jährige beleidigte die eingesetzten
Polizeibeamten. Es wurden entsprechende Strafanzeigen aufgenommen und die
Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen. An den Bussen entstand
kein Sachschaden.

Rückfragen zu den Bürozeiten:

Polizeiinspektion Rostock Ellen Klaubert
18057 Rostock
Ulmenstr. 54
Telefon: 0381/4916-3040
E-Mail: pressestelle-pi.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Der Pressekodex ist eine Sammlung journalistisch-ethischer Grundregeln, die vom deutschen Presserat stammen und den Charakter einer freiwilligen Selbstverpflichtung haben.

Für mich ist folgender Passus interessant:

12.1 Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Diese Ziffer 12.1 nehmen viele Zeitungen zum Anlass, in der Berichterstattung systematisch zu verschweigen, dass der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund hat, bzw. Asylbewerber ist.

Nun muss man unterscheiden zwischen Vorurteil und Urteil. Wenn Ausländer oder Deutsche mit einem Migrationshintergrund nicht häufiger in der Kriminalstatistik vertreten wären, als es ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung begründen würde, wäre die Ziffer 12.1 des Pressekodex eigentlich überflüssig.

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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