Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektion Rostock

POL-HRO: Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektion Rostock und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock / Mehrere Versammlungen am Montag in Rostock

Nr.5121942 | 14.01.2022 | PP HRO | Polizeipräsidium Rostock
Rostock (ots) -

Auch für Montag, 17. Januar 2022, sind wieder mehrere Versammlungen
angemeldet. Darüber informieren die Stadtverwaltung als Versammlungsbehörde und die Polizeiinspektion Rostock.

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das gilt aber auch für Leben und Gesundheit aller Menschen. Die Rostocker Polizei setzt nach wie vor auf einen kommunikativen Ansatz und wird unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit agieren. Die Teilnehmenden werden fortlaufend durch Lautsprecherdurchsagen informiert, auch über mögliche Verstöße und drohende Konsequenzen.

Die Polizei appelliert an alle Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer:

Überlassen Sie radikalen Personen und Gruppen nicht das Umfeld für
demokratie- und gesellschaftsfeindliche Aktionen!

Bieten Sie diesen Gruppen keine Deckungsmasse und distanzieren Sie sich von Gewalt und Straftätern!

Nehmen Sie Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich in
Anspruch!

Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte!

Halten Sie sich an die festgesetzten Versammlungsflächen
August-Bebel-Straße) und Aufzugsstrecken!

Bitte beachten Sie die geltenden Hygieneregeln!

Halten Sie den Mindestabstand ein!

Tragen Sie eine medizinische Maske!

Aufgrund der Versammlungen müssen die August-Bebel-Straße, die
Steinstraße und Teile der Hermannstraße zwischen etwa 15 und etwa 21 Uhr voll gesperrt werden. Außerdem sind zeitweilige Einschränkungen im gesamten Bereich der Rostocker Innenstadt zu erwarten, u.a. Am Strande (L 22) und in der Ernst-Barlach-Straße. Auch Straßenbahnen und Buslinien werden betroffen sein. Verkehrsteilnehmenden wird empfohlen, den Bereich der Innenstadt während dieser Zeit weiträumig zu umfahren.

Eine angemeldete Versammlung gewährt den Teilnehmenden durch
begleitende Maßnahmen den größtmöglichen Schutz. Für die Teilnahme an
Versammlungen gilt die durch das Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit, deren Einschränkung nur aufgrund eines Gesetzes
erfolgen darf. Beschränkende Verfügungen in Form von Auflagenbescheiden oder durch Anordnungen der Polizei im Verlauf einer Versammlung dienen dem Ziel, einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.

Das Versammlungsgesetz hat aber auch die Funktion, den Schutz der
Versammlung von Menschen durch die frühzeitige Kooperation der
Verantwortlichen einer Versammlung mit den zuständigen Stellen, hier der Versammlungsbehörde und der Polizei, zu ermöglichen.
Das Handeln von Versammlungsbehörde und Polizei orientiert sich streng an den gesetzlichen Vorgaben und muss gerichtlichen Überprüfungen standhalten.

Es wurde die Strecke August-Bebel-Straße (zwischen Steinstraße und
Hermannstraße, mit Auftaktkundgebung) - Am Vögenteich - Schröderplatz - Beim Grünen Tor- Am Kanonsberg - Am Strande - Warnowstraße -
Ernst-Barlach-Straße - August-Bebel-Straße (zwischen Steinstraße und
Hermannstraße) beschieden. Beauflagt wurde die Versammlung darüber
hinaus u. a. mit einem Alkoholverbot, einem Verbot von Pyrotechnik und mit einer Maskenpflicht.

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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