Die Wohngeldreform 2009: Mehr Geld und mehr Leistungen!

Am 1. Januar 2009 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Sie beinhaltet einige wesentliche Leistungsverbesserungen. Das Wohngeld wurde teilweise deutlich erhöht und es sind nun mehr Menschen als vorher bezugsberechtigt.
Wer erhält Wohngeld?
Das Wohngeld unterstützt einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger. Es wird als Mitzuschuss (für MieterInnen) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende EigentümerInnen) geleistet.
Voraussetzung für Wohngeld: der Bezieher darf keine Transferleistungen (Arbeitslosengeld II / Grundsicherung) beziehen.
Das Wohngeld muss beantragt werden und wird in der Regel für zwölf Monate geleistet.
Was ist neu seit dem 1. Januar 2009?
Nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungsgemeinschaft leben, werden berücksichtigt.
Die Heizkosten werden nun in die Wohngeldberechnung einbezogen.
Es gibt keine Differenzierung mehr nach Baualter und Ausstattung, sondern nur noch einen regional gestaffelten, um 10 % erhöhten Miethöchstbetrag.
Die Ermittlung des Wohngeldes hängt von vielen Faktoren ab (Zahl der Haushaltsmitglieder, Miethöhe, anzurechnendes Einkommen, Mietstufe der Gemeinde).
Der SoVD berät Sie gern und beantragt für Sie das Wohngeld!
Kontakt: SoVD, Sozialberatungszentrum, Herschelstr. 31,
30159 Hannover, Tel. (0511) 70148-0

Bürgerreporter:in:

Renate Mentner aus Ronnenberg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.