Wilhelm Neurohr: Kennt Bundespräsident Steinmeier nicht den Artikel 72 des Grundgesetzes?
Leserbrief zum Artikel „Wellness-Reise ins Pegida-Land“ (taz vom 15.11.2017) über Steinmeiers Reise nach Sachsen
Kennt Bundespräsident Steinmeier nicht den Artikel 72 des Grundgesetzes?
Der bislang nur schwach in Erscheinung getretene Bundespräsident Steinmeier, der am liebsten als „Neben-Außenminister“ weiterhin auf Staatsbesuche ins Ausland fährt, nun also auf Rundtour bei seinen Staatsbürgern in der sächsischen Provinz. Hier bleibt der maßgebliche Mitschöpfer der Agenda 2010 seiner neoliberalen Ideologie auf arrogante Weise treu: Er belehrt die Sachsen in den ländlichen Regionen darüber, dass man „Bahn und Post nicht verpflichten könne, unwirtschaftliche Dienstleistungen aufrecht zu erhalten“.- nach dem Motto:“Tut mir leid – kann man nichts machen“.
Wie bitte? Offenbar kennt „unser“ Bundespräsident nicht den Artikel 72 (2) des Grundgesetzes, der die Herstellung „gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land“ (vormals sogar „einheitliche“ Lebensverhältnisse) als Grundrecht garantiert. Die Verantwortung für „die Fläche“ ist ein Kernelement des Sozialstaates (Art. 20 GG).
Und das Raumordnungsgesetz des Bundes konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes. Bund und Länder gewährleisten gleichwertige Lebensverhältnisse z. B. dadurch, dass sie die Aufgabenträger im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Vorhaltung einer Grundversorgung verpflichten.
Laut Steinmeier haben jedoch rein betriebswirtschaftliche Erwägungen (der mit sozialdemokratischer Zustimmung privatisierten bzw. privatrechtlich organisierten Staatsbetriebe) Vorrang vor der staatlichen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung? Folglich war er Mitbefürworter der Privatisierung von Post und Bahn, die 1994 unter der letzten Kohl-Regierung begann und dann unter der rot-grünen Schröder-Regierung konsequent weiter betrieben wurde - mit Steinmeier als Chef des Bundeskanzleramtes von 1999-2005 und danach als Kabinettsmitglied bis 2017. Zwischen 2006 bis 2009 ließ die Regierung Merkel als große Koalition (mit Kabinettsmitgliedern Steinmeier, Müntefering, Gabriel und Steinbrück) der Bahn AG unter Chef Mehdorn freie Hand und gab ihren Segen für die vollständige Bahn-Privatisierung mit Börsengang an, die dann aber scheiterte und vertagt wurde. Doch alle Vorbereitungen waren bereits getroffen.
Mit der fatalen Folge, dass seither etwa die Hälfte aller Bahnstrecken im ländlichen Raum stillgelegt und Bahnhöfe an Privatinvestoren verkauft wurde und vergammeln - und damit die grundgesetzlich garantierte Versorgung in der Fläche beendet wurde - anstatt etwa durch eine Mischkalkulation mit lukrativen Bahnstrecken die ländlichen Streckenabschnitte zu subventionieren. Tochterunternehmen wurden vollprivatisiert und Bahninfrastruktur als „Volksvermögen“ an Private verschleudert.
Die privatrechtlich organisierte Bahn erhält übrigens trotzdem mit über 10 Mrd. € mehr staatliche Zuschüsse als die vormalige bestens funktionierende staatliche „Beamtenbahn“, die man für „unwirtschaftlich“ erklärte – aber die heutige unzuverlässige „Bahn AG“ erfüllt nicht mehr ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag, weil der Staat als Alleineigentümer darauf verfassungswidrig nicht besteht.
Ähnlich war es bei der 1994 privatisierten Bundespost – der damals größte Arbeitgeber in der Bundesrepublik mit einer halben Mio. Beschäftigten – als „Deutsche Post AG“, die sogleich die Filialen in der Fläche schloss und die Briefkästen abmontierte sowie den Service einschränkte, dafür aber die Gebühren drastisch erhöhte.
Über 40 Jahre lang wurde in der Bundesrepublik der zitierte Artikel 72 GG zur gleichwertigen Daseinsvorsorge in der Fläche konsequent eingehalten und nicht in Frage gestellt - von der Regierungs-Ära Adenauer und Erhard über Kiesinger, Brandt und Schmidt bis zu den Anfängen von Kohl. Der neoliberale Privatisierungswahn nahm erst so richtig Fahrt auf unter den Agenda-Politikern Schröder, Steinmeier & Co.
Und nun stellt sich Steinmeier als Bundespräsident im Pegida-Land Sachsen achselzuckend vor sein Staatsvolk in der Provinz und bedauert, dass der Staat ja nun nichts mehr machen könne, weil es nunmehr nur noch um betriebswirtschaftliche Erwägungen gehe. Er hat nicht einmal mitbekommen, dass es längst politische Erwägungen gibt, auch die jungen Hausärzte mit staatlichen Anreizen für die ländlichen Regionen zu gewinnen, da „man sie nicht zwingen kann“. Denn auch das öffentliche Gesundheitswesen wurde weitgehend privatisiert.
Steinmeier hat den Weckruf in Sachsen und in ganz Deutschland nicht gehört, sonst würde dieser blasse Bundespräsident endlich mal ein paar Ruck-Reden halten zugunsten der Überwindung der ungleichen Reichtumsverteilung und der Armut von einem Viertel der Bevölkerung und drohender Armutsrenten, für mehr Steuergerechtigkeit oder auch einen Appell an die zögerliche Regierung zugunsten des Klimaschutzes gegen die Lobbyisten.
Doch das ist von diesem überzeugten Anhänger der Agenda-Politik nicht zu erwarten, der lieber Autogrammstunden beim „Bad in der Menge“ in der sächsischen Provinz gibt und glaubt, damit dem Rechtsruck bei den Frustrierten zu begegnen. Doch ein Präsident der Bürger und der Herzen kann er damit niemals werden, auch wenn die Medien versuchen, ihn „sympathisch rüberzubringen“, und sei es mit der rührseligen Story von der Nierenspende an seine Frau. Aus den Armutsregionen gäbe es noch viel rührseligere Geschichten – aber leider hat eine betriebswirtschaftliche Grundgesetz-Interpretation neuerdings Vorrang?
Wilhelm Neurohr (Haltern am See)
Bürgerreporter:in:Dietrich Stahlbaum aus Recklinghausen |
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