Alle Macht geht - na von wem denn? - aus...

Haben sie DAS gewollt?

Art 20 (nicht neu)
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer parteipolitisch verwalteter Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke von den Parteien aus. Sie wird vom Volke] in von den Parteien genehmigter Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht markt- und machtpolitische Grundsätze gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle DeutschenParteien das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Auch wenn das aktive Wahlrecht - also das Recht selbst frei, gleich und geheim zu wählen gewährleistet zu sein scheint - was für eine Wahl haben die Wähler?
Über die Kandidaten entscheiden nur noch wenige Parteigänger - und das sind gerade mal etwa 3% aller Einwohner.
Und mit welchen Qualifikationen ein Kandidat behaftet sein muß um sich einen sicheren Platz auf der Parteiliste zu sichern - darüber darf und muß man spekulieren. Ob diese Qualifikationen dieselben sind die einen guten Volksvertreter ausmachen - darüber auch.

Über die Wahlgesetze haben sich die VolksParteienvertreter gut abgesichert - Einzelbewerber haben wenig bis keine Chancen - weder von den gesetzlichen bis zu den Randbedingungen.

Frei und gleich? Nicht beim passiven Wahlrecht.
Verfassungsrechtler v. Arnim nennt es deutlich: http://www.freiewelt.net/nachricht-2191/...eutschl...

Neue Parteien müssen in die Parlamente - nur um sich selbst überflüssig zu machen: Sie müssen das Wahlrecht dergestalt ändern daß es
- keine Listenwahlen mehr gibt

- alle Parteienprivilegien abgeschafft

- und die Rahmenbedingungen für alle Kandidaten frei und gleich gestaltet werden.

Und das könnte etwa so aussehen:

Jeder Wahlkreis ( der nach bestimmten Kriterien begündet sein muß) schickt maximal anteilmäßig seiner Einwohnerzahl eine bestimmte Anzahl von Angeordneten in das betreffende Parlament.
Maßgebend ist die absolute Stimmenmehrheit - und die Wahlbeteiligung. Einfach ausgedrückt - von 8 möglichen Abgeordneten ziehen bei 75% Wahlbeteiligung die 6 Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Parlament ein.

Jeder mündige Bürger hat das Recht sich als Kandidat für eine Parlamentswahl registrieren zu lassen. Um zur Wahl zugelassen zu werden muß er bzw. sie innerhalb einer bestimmten Zeit im betreffenden Wahlkreis eine bestimmte Anzahl von Unterschriften beibringen die seine Kandidatur unterstützen.

Aus einem öffentlichen Wahlkampffonds (die Wahlkampfkostenerstattung für Parteien und politische Gruppierungen entfält ersatzlos) erhält jeder Kandidat zu Beginn des Wahlkampf dieselbe Summe und kann bestimmte Einrichtungen (z.B. Plakatwände) nutzen.
Es darf nicht darauf ankommen wieviel Geld ein Kandidat investieren kann - sondern was er aus dem Geld macht!
Privatkapital oder gar Spenden dürfen nicht genutzt bzw. angenommen werden - der Korruption muß schon von Beginn an begegnet werden.

Auch über die Rahmenbedingungen für die Abgeordneten muß man sich Gedanken machen.
Ein Abgeordneter sollte vor allem den Willen und den Antrieb haben ein Volksvertreter zu sein, nicht aber sich materielle Vorteile zu verschaffen.
Andererseits müssen seine Verantwortung und die Arbeitszeit berücksichtigt werden. Die Ausgaben für seine politische Arbeit müssen bereitgestellt - wenn auch limitiert und nachweispflichtig sein.
Aber wie sichert man daß ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden keine Nachteile erleiden muß?

Wenn Volksvertreter Volksvertreter sein sollen - dann muß sich das Volk über seine Vertreter Gedanken machen...

Bürgerreporter:in:

Edgard Fuß aus Tessin

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