Terroristische Aktionen der „Letzten Generation“
Eine Aufgabe für den Verfassungsschutz
Mittlerweile fände ich es mehr als angebracht die Aktivitäten der sogenannten „Letzten Generation“ vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Wer sich mit den genannten Zielen dieser radikalen Vereinigung auseinandersetzt, und sie macht kein Geheimnis daraus, stellt fest, dass die Ziele: 9,- € Ticket und Tempolimit vorgeschoben sind um eine möglichst breite Zustimmung zu erzeugen, die eigentlichen Ziele sind aber eine 100 % CO2 freie Energiewandlung bis 2030 (eine Utopie) und das Einsetzen einer per Losverfahren bestimmten Anzahl Menschen in sogenannten Bürgerräten, welche der Politik die Entscheidungen vorgeben sollen. Dies ist, aus meiner Sicht, mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Außerdem sind die Aktionen dieser Unruhestifter gemäß unseren existierenden Gesetzen:
# Freiheitsberaubung, Strafgesetzbuch (StGB) § 239
# Gefährdung des Straßenverkehrs, Strafgesetzbuch (StGB) § 315c
# Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Strafgesetzbuch (StGB) § 315b
# Sachbeschädigung, Strafgesetzbuch (StGB) § 303
sofort und uneingeschränkt zu ahnden, bevor das Schule macht für andere extremistische Gruppierungen. Schließlich ist die Metapher „Der Zweck heiligt die Mittel“ keine juristische Entschuldigung.
Bei dieser Gelegenheit sollte auch unbedingt die Finanzierung dieser Vereinigung überprüft werden, da der Eindruck entsteht, dass diese, mit terroristischen Mitteln kämpfende, Gruppierung unsere Gesellschaft destabilisiert.
Ich bin gespannt auf eine Antwort vom deutschen Innenministerium.
Bürgerreporter:in:Karl Heinz Iwannek aus Pattensen |
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