Autobahnen - verdeckte Tempolimits?
Die BAB A1 gehört zu den Autobahnstrecken, welche ich häufiger befahre. Auffällig ist, dass in weiten Teilen Niedersachsens ein pauschales Tempolimit von 120 km/h in Verbindung mit Überholverbot für Lkw in der Zeit von 06.00 - 20.00 Uhr besteht.
Ist ganz Niedersachsen bis auf wenige Streckenabschnitte ein Unfallschwerpunkt oder ist dies ein verdecktes Tempolimit einschließlich der Möglichkeit, mit Blitzern abzukassieren? Zumindest entsteht beim geneigten Autofahrer dieser Eindruck.
Kommt man über die Landesgrenze nach Nordrhein-Westfalen ändert sich die Beschilderung. Hier gibt es von 06.00 - 19.00 Uhr in weiten Teilen ein Überholverbot für Lkw und an Verkehrsschwerpunkten - teilweise verkehrsabhängig - Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Diese Geschwindigkeitsbegrenzungen genießen meine Akzeptanz. An den reglementierten Verkehrsknoten sortiert sich viel Verkehr um und dann machen diese Begrenzungen ein Sinn, um Unfälle zu vermeiden.
Dieselbe Autobahn in einem bevölkerungsreichen Bundesland - anscheinend anderes bewertet oder in einer anderen politischen Landschaft.
Fährt man weiter nach Rheinland-Pfalz, so ist fast flächendeckend ein Tempolimit von 130 km/h ausgeschildert. Dies gilt selbst auf dreispurig ausgebauten Autobahnen und vor allem rund um die Uhr. M.E. eindeutig ein verdecktes Tempolimit, dass nur auf wenigen Kilometern aufgehoben ist.
Bürgerreporter:in:Nicole Be aus Kiel |
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