Staatsanwaltschaft Oldenburg
Unser Korpsgeist erlaubt uns alles

Hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg schon in der Vergangenheit für besondere Beachtung in den namhaften überregionalen Medien und Kommentaren von namhaften Anwaltskanzleien gesorgt,

siehe LINKS:

LINK:
Jagdszenen in Oldenburg (Die Süddeutsche, SZ)
Früherer Oberstaatsanwalt Südbeck, jetzt Ltd. Staatsanwalt in Osnabrück

https://www.sueddeutsche.de/politik/staatsanwalt-in-bedraengnis-jagdszenen-aus-oldenburg-1.454955-0

LINK:
Im Zweifel für den Staatsanwalt (Die Zeit)
Früherer Ltd. Staatsanwalt Hermann

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-05/justizaffaere-hannover/komplettansicht

LINK:
Das legendierte Legalitätsprinzip des Oberstaatsanwalts
(Kanzlei Hoenig, Berlin)

https://www.kanzlei-hoenig.de/2013/das-legendierte-legalitaetsprinzip-des-oberstaatsanwalts/?newpage=request
+
https://www.hoenig.de/2023/korpsgeist-und-die-legendierte-legalitaet/

LINK:
Staatsanwalt rechtfertigt Schläge für Kinder
Bild-Zeitung und Nordwest Zeitung

https://www.bild.de/news/inland/news-inland/landgericht-oldenburg-staatsanwalt-rechtfertigt-das-schlagen-von-kindern-73548052.bild.html
+
https://www.nwzonline.de/politik/oldenburg-osnabrueck-wer-sein-kind-liebt-der-zuechtigt-es-keine-ermittlungen-gegen-oldenburger-staatsanwalt-wegen-bibelzitat_a_51,0,3761527223.html

so setzt sie ihr subjektiv und ungeachtet den rechtlichen Vorgaben geprägtes Verhalten fort, gedeckt von der LOStAí´in K. Korpsgeist ist hier die Grundlage des Handelns oder -

wie man so schlicht sagt:
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."

Hatte schon in der Vergangenheit ein Staatsanwalt subjektiv motiviert eine ahnungslose Amtsanwältin dazu überredet, einen Polizeibeamten rechtlich unqualifiziert dazu zu bewegen, einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen einen Bürger zu stellen, wo dann mit dem Gutachten des wohl namhaftesten Mitautors des Münchner Kommentars zum § 185 StGB mit expliziter Wiederholung dieser angeblichen Beleidigung in seinem Gutachten die Sache durch Freispruch mit hohen Kosten für den Staat erledigt wurde, so hat die Staatsanwaltschaft neben den Berichten in den überregionalen Medien (siehe vorgenannte LINKS) auch noch "Freiheiten", sich beleidigend und unverschämt gegenüber dem schlichten Bürger zu verhalten.

In der Gewissheit, dass subjektiv motivierte beleidigende Äußerungen ganz im Sinne des Korpsgeist von der LOStAí´in K. nicht verfolgt werden, kann man sich so richtig austoben. So hat es keine Folgen, wenn wohl relativ einmalig der Oberstaatsanwalt S. als Vertreter der Leitenden Staatsanwältin sich in dreister Weise nachweislich höchster Rechtsprechung über das Gesetz stellt und in Antworten auf Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden ungestraft folgende Äußerungen tätigt:

"Weder ist der Antragsteller in der Lage, sich im Austausch mit seiner Umwelt des in kultivierten Krei-sen eigentlich selbstverständlichen und für ein gedeihliches Zusammenlebens unerlässlichen Tons zu befleißigen, es geht dem Antragsteller darum, den Eindruck eines bösen alten Mannes zu vermitteln, der traurige Erfüllung darin sucht, seiner Umwelt durch beleidigendes und übergriffiges Auftreten des Leben möglichst sauer zu machen."

Der schlichte Bürger wäre hier natürlich wegen Beleidigung bestraft worden.

Schon im Jahre 2014 blieb die Äußerung von Oberstaatsanwalt S. in einem Schreiben an einen Oldenburger Rechtsanwalt folgenlos.

Zitat:
„Weil Ihr Mandant seine Herzerkrankung stets wie eine Monstranz vor sich hertragend, irdischer Ge-rechtigkeit freilich weitgehend entzogen bleibt, habe ich davon abgesehen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.“

Mit Hinweis auf zu diesem Zeitpunkt 25 von jetzt 45 Operationen des Adressaten in 19 Jahren ekelhaft.

Ein in Deutschland namhafter Rechtsanwalt für Strafrecht hatte aufgrund dieser Aussage von Ober-staatsanwalt S. Strafantrag wegen Beleidigung gestellt, der aber wegen Verjährung von vornherein aussichtslos war, es sei denn, man hätte ein öffentliches Interesse angenommen. Aber - bei dem Korpsgeist bei der Oldenburger Staatsanwaltschaft völlig realitätsfern.

Oberstaatsanwalt S. kann offensichtlich auch weiterhin mit dem Segen der LOStAí´in K. gegen elementare rechtliche Grundsätze und höchstrichterliche Entscheidungen handeln.

Kenneth Starr, 61, Rektor der juristischen Fakultät der christlichen Universität Pepperdine in Malibu, USA, stellt dazu fest:

„Richter dürfen nie arrogant sein. Richter haben Macht. Macht ist die Möglichkeit, verantwortungsvoll zu dienen. Sie muss mit größter Sorgfalt und größter Umsicht eingesetzt werden. Zur Macht gehören Bescheidenheit und Selbstzweifel. Wer mächtig ist, darf sich selbst nicht zu ernst nehmen und muss vorurteilsfrei sein."

Dies gilt natürlich auch für Staatsanwälte

Da haben die LOStAí´in K. und der Oberstaatsanwalt S. der Staatsanwaltschaft Oldenburg offenbar noch einen weiten Weg vor sich.

Ganz aktuell hat sich Oberstaatsanwalt S. folgende beleidigende Entgleisung gegenüber dem schlichten Bürger geleistet.

WhatsApp:
"Trinken, trinken, trinken!
Das ist das A und O bei beginnender Demenz."

Der schlichte Bürger ist natürlich nicht demenzkrank.

Bürgerreporter:in:

Maria Stenzen

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