Maßnahme zum Gesundheitsschutz
Wasser Abkochgebot ür das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe

Leitungswasser vor dem Gebrauch sprudelnd abkochen. | Foto: Guntar Feldmann_stock-adobe.com
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Gesundheitsamt ordnet Abkochgebot für das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe an.

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg spricht aufgrund einer mikrobiologischen Beeinträchtigung des Trinkwassers (Überschreitung der Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung) ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe an. Von der Abkochanordnung betroffen sind damit die Gemeinden Allmannshofen, Druisheim, Ehingen, Ellgau, Kühlenthal, Nordendorf, Ostendorf (OT Meitingen), Waltershofen (OT Meitingen) sowie Westendorf. Die Abkochanordnung gilt bis zu ihrer Aufhebung durch die Behörde. Über die voraussichtliche Dauer der Maßnahme kann aktuell noch keine Prognose getroffen werden.

Wasser muss vor dem Verbrauch sprudelnd aufgekocht werden
Zur wirksamen Desinfektion wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern der oben genannten Bereiche empfohlen, das Leitungswasser einmal sprudelnd aufzukochen und es vor dessen Gebrauch mindestens zehn Minuten lang abkühlen zu lassen. Stets abgekocht werden sollte das Wasser, das zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Das Leitungswasser kann in Kombination mit Seife weiterhin zum Händewaschen und zur Körperpflege verwendet werden, sollte jedoch nicht in offene Wunden gelangen. Für das Zähneputzen sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

(Text: Landratsamt Augsburg)

Bürgerreporter:in:

Florian Handl aus Augsburg

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