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Urteil gegen Althaus – ein Skandal?

Gestern abend klang es durch den Äther. „Althaus zu 33.000 EUR Geldstrafe und 5.000 EUR Schmerzensgeld verurteilt. Nanu, dachten viele. Gestern noch war Herr Althaus noch immer nicht vernehmungsfähig und heute schon ein Urteil?
Warum diese Eile. Es geht um Macht! Die CDU Thüringens nämlich will Althaus als Spitzenkandidaten für die Landtagswahl im August 2009 aufstellen und da müssen Fristen gewahrt werden. Hier wieder bestätigen sich wieder alle Vorurteile gegen Politiker. Nach dem Verständnis des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind Politiker Diener ihres Volkes, eben Mandatsträger.
Nicht so bei Herrn Althaus. Bahn frei, ich komme! Er war bisher nicht fähig zu einem Wort der Entschuldigung gegenüber der Familie des Opfers. Sein Streben ist schnell wieder Gras über diesen störenden „Betriebsunfall“ wachsen lassen.
So hofft Althaus und die CDU Thüringens der Wähler habe diesen Vorfall bis zur Landtagswahl in Thüringen wieder vergeßen. „Glauben Sie wirklich, Herr Althaus, daß der Wähler so dumm ist?“ Sehr oft haben die Wähler ein langes Gedächtnis.
Im übrigen, lieber Bayern 1 Sprecher. Sie sagten am Morgen des 4.März 2009 nach den 09:00_h Nachrichten Althaus wäre zu 5.000 EUR Schadenersatz verurteilt worden. Dies ist nicht richtig, es war Schmerzensgeld. Der Zivilprozeß kommt erst noch. Da sind wir gespannt wie Herr Althaus diese Sache , vor allem schnell, unter den Teppich kehrt.

  • Der Teppich unter den alles gekehrt wird
  • hochgeladen von Jürgen Dippe
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10 Kommentare

Ich habe das Gefühl, es läuft von einer Rechtsfrage auf eine politische Debatte hinaus. Ich habe von vorn herein gesagt, ich kenne die Rechtslage nicht. Ich sehe aber, dass es vielleicht einem angenehm wäre, man würde in der Parteistruktur eines Landes schnell etwas ändern, aus welchem Grund auch immer und mit welchen Mitteln auch immer.
Irgendwie riecht das.
Das war es für mich, ich bin raus.

Man muss hier doch etwas differenzieren.

Wie der Fall Althaus von Medien und Politiker (jeder Couleur) ausgeschlachtet wird, finde ich widerlich!

Dass eine Strafgerichtsverfahren, in Rekordzeit duchgezogen wird, hat schon ein gewisses Geschmäckle !
Aber ein Gefallen hat sich Hr. Althaus damit sicherlich nicht getan. Vermutlich stecken da eher die politischen Berater und Parteifunktionäre hinter.

So lange sich Hr. Althaus zu diesem tragischen Unfall nicht öffentlich äußert, kann ich mir auch keine Meinung über ihn bilden.

Wäre ich an seiner Stelle, durch eigene Fahrlässigkeit ein Menschenleben auf dem Gewissen zu haben, könnte ich wahrscheinlich nicht in den politischen Alltag, einer Vorbildfunktion zurück kehren.

Doch den moralischen Zeigefinger sollte man nicht vorschnell erheben. Wie schnell kann man selbst in so eine Position geraten, z.B als Autofahrer.

Herr Althaus ist nach deutschem Recht nicht vorbestraft.
Da das Urteil von einem österreichischen Gericht gefällt wurde, werden die Tagessätze des österreichischen Gerichtes in Deutschland halbiert und somit fällt er unter das Limit der deutschen Rechtsprechung um vorbestraft zu sein.
Deshalb kann er auch seinen Wahlkampf weiterführen.
Jedoch was ihn noch bei dem Zivilprozess erwartet, steht auf einem anderen Papier.

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