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Stadtverwaltung Neusäß
Stadt Neusäß aktiviert Nachtragshaushalt

Die Stadt Neusäß hat eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen, da im Vollzug festgestellt wurde, dass sich frühere Annahmen zur Haushaltsplanung 2024 nicht bestätigt haben. Daher wurden nun einige Ansätze im laufenden Haushalt korrigiert und demzufolge ein entsprechender Nachtragshaushalt aktiviert.

Einige eingeplante Gelder wurden für 2024 nicht beansprucht, andere Vorgänge erforderten ein Nachbessern der geplanten Haushaltsmittel. Dazu zählen u.a. verschiedene Unterhaltsmaßnahmen in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, wichtige Auftragsvergaben (z.B. für das Erlebnisbad Titania) mit Verpflichtungsermächtigungen oder auch zusätzliche Zuweisungen für den laufenden Betrieb bei nichtstädtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Zu Buche schlagen auch nicht vorgesehene Unterhaltsmaßnahmen bei der Sanierung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle Steppach.

Die Finanzierung der Mehrausgaben erfolgt im Wesentlichen über Mehreinnahmen wie zur Zeit noch bei der Gewerbesteuer der Fall oder (eingesparter) Personalkosten. Zudem konnten im Vermögenshaushalt eingeplante Ausgaben von knapp 1 Mio € in den Haushalt 2025 vorgetragen werden. Für das Feuerwehrgerätehaus Neusäß kommt in 2024 ebenso weniger Geld zur Auszahlung als geplant. Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage konnte so insgesamt von 17,27 Mio € auf 11,19 Mio € reduziert werden. Gleichzeitig wurden aber die Verpflichtungsermächtigungen um 5,64 Mio € erhöht. „Wir haben somit einige Korrekturen im laufenden Geschäftsjahr vorgenommen, die uns gut gelungen sind und noch keine schmerzhaften Narben hinterlassen“, so Bürgermeister Richard Greiner. „Fakt ist aber, dass wir deutschlandweit eine bedenkliche Tendenz sehen: Die Aufgabenzuweisung an die Kommunen steigt ununterbrochen an und verursacht allein im Jahr 2024 Ausgabensteigerungen von ca. 11% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig steigen die Einnahmen aber nur um 5%, was für 2024 ein kommunales Finanzierungsdefizit von über 17 Mrd. € bedeutet. Die Kommunen haben künftig immer weniger Handlungsspielräume, weil die Lücke zwischen Aufgabenerfüllung, Rechtsansprüchen, die durch die Bundes- und Landespolitik beschlossen werden, und der tatsächlichen Umsetzbarkeit vor Ort immer größer wird.“ Dies sei bei künftigen Haushaltsberatungen im Fokus zu behalten.

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