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Stacheldrahtzäune im Wohngebiet verboten

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach Artikel 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ein Stacheldrahtzaun als bauliche Anlage, welche die öffentliche Sicherheit und Gesundheit gefährdet, generell verboten ist. Gerade Kinder und Tiere laufen Gefahr, sich an einem solchen Zaun zu verletzen. Deshalb sollte es im Interesse aller sein, auf solche Zaunanlagen zu verzichten.

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1 Kommentar

Oje - werden dann Brombeeren, Rosen u.Ä. auch verboten?!

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