Einspruchsfrist für Neusässer Adressbuch
Am 20. Juli endet die Einspruchsfrist für alle Neusässer Bürgerinnen und Bürger, die nicht im neuen Adressbuch gemeldet sein möchten. Wer also keinen Eintrag seiner Daten wünscht, hat bis zu diesem Tag Zeit, das beim Einwohnermeldeamt aktiv kundzutun.
Kontakt: E-Mail: ewo@neusaess.de, Tel:.4606-208.