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Ab 01.01.2022 Zugang zum Rathaus nur mit 3G-Nachweis möglich

Ab dem 01.01.2022 gilt für den Zugang zum Rathaus die 3G-Regelung. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, entsprechende Nachweise sowie ihren Personalausweis bereitzuhalten, es finden Zugangskontrollen statt.
Die 3G-Regelung gilt auch für Sitzungen und Ausschüsse.
Als Nachweise gelten Impf- bzw Genesenenzertifikate bzw. ein Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
Kinder bis 12 Jahre und 3 Monate sind von dieser Regelung ausgenommen. Schüler sind von der Regelung ausgenommen, wenn sie einen Schülerausweis vorzeigen können (Testungen im Rahmen der Schule sind ausreichend).
Im gesamten Rathaus besteht zudem FFP2-Maskenpflicht.

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