Führerschein B17 wird zum Dauerrecht

Der Bundesrat hat am Freitag einem entsprechenden Gesetzesentwurf für die bundesweite Einführung zum 1.Januar 2011 zugestimmt.

B17 bedeutet kurz gesagt, dass bereits 17-Jährige im Beisein einer authorisierten Person zum Steuer greifen dürfen.

Seit 2004 liefen entsprechende Modellversuche mit großen Erfolg. Das Ziel, weniger Unfälle bei Jugendlichen und Fahranfängern, wurde scheinbar nicht verfehlt.

Authorisierte Beifahrer müssen den Führerschein der Klasse B besitzen, mindestens 30 Jahre alt sein und dürfen nicht mehr als drei Punkte in Flenzburg besitzen.

Ich erinnere mich noch gut daran, wie vor wenigen Jahren ein Bekannter ebenfalls den Führerschein mit 17 Jahren bestanden hatte und sich während der Fahrt, auf mir unerklärliche Weise und noch über Wochen hinweg, geschwindigkeitsirrelevant zum rechten Fahrbahnende hingezogen fühlte.
Als Beifahrer weniger witzig. Die mahnenden Worte, der Gesichtsausdruck und der Griff ins Lenkrad vom Vater dagegen waren einfach unvergesslich, als er wieder nach rechts wanderte ;-)

Genauere Infos gibt es auch hier

myheimat-Team:

Samia Bitangaro aus Neu-Ulm

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

3 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.