Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beim Möbelhaus ROLLER
Wie es so eben ist, nicht nur in Schweden, auch in Deutschland trennt man sich von Möbeln und kauft sich mal was Neues.
Wir wollten uns einen neuen "Bürodrehstuhl", einen sogenannten "Chefsessel" mit Wippfunktion zulegen. Der Alte war eben alt und hatte ausgedient. Da überlegt man sich wo man einen Neuen kauft, in der Nähe, Preiswert und Gut soll er sein.
Wir entschieden uns für Roller in Leißling. Eigentlich kann man nicht viel verkeht machen, dachten wir zumindest. Also hin und einen gekauft (Boston SC8267). Beim Ebay-Angebot von Roller steht sogar: Bürostuhl!
Zu Hause aufgebaut und alle waren glücklich. Zumindest eine Zeit. Zuerst eine Armlehne angerissen, dann Beide, und nach kurzer Zeit eine Armlehne komplett abgebrochen. Nur gut das niemanden etwas passiert ist und vom Stuhl dabei gefallen ist, denn die Rückenlehne wird von den Armlehnen gehalten.
Also Stuhl eingepackt, zurückgebracht und reklamiert. Dann die Überraschung. Zuerst wurden wir gefragt, ob wir den Stuhl gewerblich einsetzen. Wir waren baff. Roller verkauft einen "Bürodrehstuhl", einen sogenannten "Chefsessel" und er darf nicht gewerblich eingesetzt werden? Ok. wir sitzen zu Hause ganz privat auf dem Stuhl. Da dürfte ja Geld zurück kein Problem sein. Denkste! Wer nicht "nachbessern" lässt, bekommt nur einen Gutschein, denn eine Barauszahlung wird nicht angeboten. Zumindest nach der Aussage der Verkäuferin.
Na dann Nachfrage bei Rolle mit folgender Antwort:
"Bezüglich Ihrer Fragen möchten wir Ihnen mitteilen, dass gemäß unseren AGBs I. 3. unsere Produkte ausschließlich für eine private Nutzung ausgelegt sind.
Werden unsere Produkte dennoch gewerblich genutzt, beschränkt sich die gesetzliche Gewährleitung auf ein Jahr gem. X. 3 AGBs. Büroeinrichtungen werden mehr beansprucht als private Möbel und werden deshalb von separaten Dienstleistern, die sich auf Büromöbel spezialisiert haben, angeboten.
Unsere AGBs hängen überall im Markt aus und werden auf Nachfrage ausgehändigt."
Hier die orginalen Auszüge aus den Roller AGBs.:
"I. Allgemeines
3. Die von ROLLER vertriebenen Waren und Produkte sind ausschließlich auf eine private Nutzung ausgelegt.
X. Gewährleistung und Haftung
1. Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt,
Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten, oder den Kaufpreis zu mindern. Die Abtretung dieser Ansprüche
des Kunden ist ausgeschlossen.
2. Diese Gewährleistungsrechte stehen Unternehmern nur dann zu, wenn sie ihre Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
nach § 377 HGB ordnungsgemäß erfüllt haben.
3. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt ab Erhalt der Ware bei Verbrauchern
2 Jahre, bei Unternehmern 1."
Also, wer demnächst Möbel kaufen geht, nicht zuerst das Werbe-Prospekt , sondern die AGBs lesen oder das Personal fragen. Sonst könnte es mal ein böses Erwachen geben.
Aber mal ehrlich, wer hat dies jemals beim Möbelkauf gemacht?
Bürgerreporter:in:Erster Geschichtenerzähler aus Naumburg (Saale) |
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