Was ist eigentlich Recht?

Jeder kennt das wohl, die Momente in denen man von Prozessen und Gerichtsentscheidungen hört, die man nicht so recht glauben will. Mich bewegt gerade die Entscheidung eines Richters am Landgericht Halle. Aber zurück zum Anfang. Da nämlich treffen sich zwei Menschen und beschließen ihr Leben gemeinsam zu leben. Dazu erwerben sie ein Grundstück, bauen sich ihr Nest und leben ein paar Jahre in bester Harmonie. Bis dann eines Tages die Frau, nennen wir sie mal passend zur Geschichte Naumburgs einfach Uta, feststellt dass dieses Leben eigentlich nicht das ist was sie sich so erträumt. Sie hält also Ausschau auf dem Männermarkt und wird schnell fündig. Eben so schnell packt sie ihre ihre Habseligkeiten und verlässt das gemeinsame Haus. Gleichzeitig stellt sie auch alle ihre Verpflichtungen das Haus betreffend ein und lässt ihren zukünftigen Ex mit all den Kosten und Schulden zurück. Hin und wieder erscheint die Dame noch auf dem gemeinsamen Hof und bittet ihren Ex dass man doch versuchen sollte gemeinsame Eigentümer zu bleiben damit die vergangenen Mühen und kosten nicht für umsonst waren. Diese Absprache animiert nun wieder den Mann fleißig weiter zu bauen damit dieses Realität werden kann. Nach fünf Jahren Trennung dann, kommt Post von einer Rechtsanwältin in dem der Mann aufgefordert wird seiner der Uta einen erheblichen Betrag zu überweisen um ihr ihren Anteil des Hauses ab zu kaufen.
Dazu ist er natürlich nicht in der Lage denn wer hat schon mal eben so viel Geld auf dem Konto um mehrere Zehntausend Euro auf den Tisch zu legen und ein neuer Kredit ist unmöglich, sitzt er ja noch auf den gemeinsamen Schulden. Letztendlich verkauft er das Haus und Teilt den Erlös dem Wunsch seiner Ex entsprechend gerecht in zwei Hälften. Allerdings denkt er dass ihm wenigstens die Hälfte der gemeinsamen Schulden zusteht und klagt auf Erstattung dieses Geldes. Und nun kommt das Recht ins Spiel denn das Landgericht Halle ist der Meinung dass sogar der Uta, die ja fünf Jahre nichts zum Erhalt des gemeinsamen Eigentums und zur Tilgung der gemeinsamen Verschuldung beigetragen hat, eine Entschädigung zusteht und wies die Klage des Mannes zurück. Kann das Recht sein? Ich denke eher nicht.

Bürgerreporter:in:

Peter Stoßmeister aus Dersenow

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