Hat der Glimmstängel ausgequalmt? - Aktuelle Diskussion zum Rauchverbot

Eine Friedenspfeife zwischen Rauchern und Nichtrauchern wird es im Freistaat Bayern so schnell nicht geben. Mit einem Volksentscheid konnte Anfang Juli ein striktes Rauchverbot in Gaststätten, Kneipen und Bierzelten erwirkt werden, das ab 1. August in Kraft tritt. Gut 61 Prozent der Wähler - die Wahlbeteiligung lag bei 37,7 Prozent - stimmten gegen den blauen Dunst. Mit dieser recht klaren Entscheidung entzündete sich deutschlandweit eine Debatte.

Wie in anderen Bundesländern hält es Sachsen-Anhalt laut Nichtraucherschutzgesetz vom 19. Dezember 2007, zuletzt geändert am 14. Juli 2009, nicht gar so streng mit dem Verbot. So ist Rauchen in Ein-Raum-Kneipen unter 75 Quadratmetern erlaubt, wenn der Wirt oder die Wirtin dies kennzeichnen. Andere Gaststätten müssen indes einen separaten Raum vorweisen. In Diskotheken kann der Glimmstängel ebenfalls entzündet werden, solange Minderjährige keinen Eintritt erhalten. In unserer Tageblatt/Serie über Kneipen und Gaststätten, die jeweils sonnabends erscheint, hat das Gros der Wirte geäußert, dass sie kein Problem mit dem Rauchverbot haben. Grundsätzlich untersagt ist jedoch das Qualmen in öffentlichen Gebäuden wie unter anderem Verwaltungen, Krankenhäusern, Bildungs- sowie Sporteinrichtungen.

Doch wie ist nun Ihre eigene Meinung? Soll auch das Land Sachsen-Anhalt das Raucherverbot verschärfen oder vielmehr lockern? Soll vielleicht das Nichtraucherschutzgesetz sogar von Landes- auf die Bundesebene gehoben werden? Wann wird Ihnen das Rauchen anderer unangenehm? Diskutieren Sie hier mit bei "myheimat"!

myheimat-Team:

Constanze Matthes aus Naumburg (Saale)

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